Öffentliche Beflaggung

Beflaggung an öffentlichen Gebäuden

Im Stadtgebiet Essen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt.

Neben dem Rathaus, der Synagoge, der Feuerwehr und den Schulen, gilt dies für viele weitere öffentliche Gebäude.

Städtische Gesellschaften und zahlreiche Firmen beteiligen sich an dem Aufruf der Beflaggung.

Beflaggung aus besonderen Anlässen

Die weiteren Beflaggungsanlässe werden im Einzelfall vom Ministerium des Innern bestimmt und bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe erfolgt durch Runderlass und durch Mitteilung an Presse, Funk oder Fernsehen und durch den Newsletter des Landes NRW, den jede*r Bürger*in abonnieren kann.

Zusätzlich informiert das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation die Fachbereiche der Stadt Essen, die über mindestens einen Flaggenmast verfügen, sowie die Tochtergesellschaften und Firmen, die sich an der Beflaggung beteiligen möchten.

Art der Beflaggung

Die Beflaggung beginnt um 7.00 Uhr und endet im Regelfall bei Eintritt der Dunkelheit.

Der Bundesflagge gebührt die bevorzugte Stelle. Daran anschließend folgt die Landesflagge und dann die Flagge der Stadt Essen mit Wappen. Bei Setzung der Europaflagge ist diese an die bevorzugte Stelle zu setzen. Mit Blick vom Inneren des Gebäudes zur Straße gesehen, hat die Beflaggung von rechts nach links zu erfolgen.

Wird bei einer Trauerbeflaggung die Bundesflagge auf halbmast gesetzt, so soll sich die Unterkante der Flagge auf halber Höhe des Flaggenmastes befinden.

Auf halbmast gesetzte Flaggen werden nicht zusätzlich mit Trauerflor versehen.

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