Verschiedene Untersuchungen haben festgestellt, dass sich Arbeitsmärkte und –formen verändern und das Normalarbeitsverhältnis an Bedeutung verliert. Daher ist es notwendig, aus Sicht der amtlichen Statistik zu fragen, welchen Platz Beschäftigungsformen abseits der Normalarbeitsverhältnisse im Essener Wirtschaftsleben einnehmen. Dazu sind diese zunächst vom Normalarbeitsverhältnis abzugrenzen.
Im Folgenden ist unter einem „Normalarbeitsverhältnis“ ein Arbeitsverhältnis zu verstehen, das durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: Vollzeittätigkeit, unbefristete Beschäftigung, Integration in soziale Sicherungssysteme sowie die Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis bei gleichzeitiger Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. Ein Beschäftigungsverhältnis, das diese Merkmale nicht aufweist, ist demnach eine „Beschäftigungsform abseits der Normalarbeitsverhältnisse“.
Um eine Positionierung Essens zu ermöglichen, wird die Stadt – wenn aufgrund der Datenquellen möglich - im Vergleich zum Land Nordrhein-Westfalen und den Städten Duisburg, Bochum und Dortmund dargestellt.
Zunächst steht die Untersuchung der Entwicklung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung von 1999 bis 2009 in Essen und in den für den Vergleich ausgewählten Gebietseinheiten im Mittelpunkt. Danach soll der Betrachtungsfokus auf einzelne Beschäftigungsformen abseits der Normalarbeitsverhältnisse gerichtet werden. Da einige dieser Beschäftigungsformen erst mit der Flexibilisierung der Arbeitsmärkte in den letzten Jahren verstärkt auftreten oder erst seit wenigen Jahren überhaupt oder in der heutigen Form existieren, wird dann der Zeitraum 2005 bis 2009 betrachtet.
Die Situation in Essen wird mit Hilfe folgender thematischer Schwerpunkte näher beleuchtet: Stellenangebote für Beschäftigungsformen abseits der Normalarbeitsverhältnisse, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeitbeschäftigung und im Bereich „Arbeitnehmerüberlassung“/Zeitarbeit, geringfügig entlohnte Beschäftigte, Teilnehmer*innen in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II und kurzfristig Beschäftigte.