Die Stadt Essen hat zum 01. Januar 2012 die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit übernommen und betreut somit in alleiniger Verantwortung Arbeitslose und Arbeitsuchende. Das ist der Anlass für diese Untersuchung gewesen.
Zum Kreis der Empfängerinnen und Empfänger existenzsichernder Leistungen (außerhalb von Einrichtungen) zählen neben den dort betreuten Personen mit Leistungen gemäß SGB II auch Menschen, die Anspruch auf Unterstützung gemäß SGB XII - Kapitel 3 oder 4 - oder gemäß Asylbewerberleistungsgesetz haben.
Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Übernahme der Aufgaben.
Analysiert werden
- die Strukturen der Bedarfsgemeinschaften und Personen mit Bezug von existenzsichernden Leistungen außerhalb von Einrichtungen insgesamt sowie gemäß Sozialgesetzbuch II,
- Dichtewerte, die die Ausmaße der Betroffenheit in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen widerspiegeln,
- kleinräumige Strukturgegebenheiten und
- Entwicklungstrends