Fortschreitende technische Innovationen eröffnen neue Möglichkeiten zur Digitalisierung von Prozessen in der Arbeitswelt. Neue gesetzliche Regelungen und passende Software-Lösungen ermöglichen es Verwaltungsdienstleistungen zunehmend auch digital anzubieten. Ziel ist es dabei die Prozesse zu vereinfachen und die Serviceleistungen entsprechend den Anforderungen der Nutzer*innen zu modernisieren und zukunftsfähig zu gestalten.
Hauptaufgabe des Fachbereichs 01-12 Digitale Verwaltung ist es, diese rechtlichen und technischen Entwicklungen für die gesamte Essener Stadtverwaltung zu bewerten und die sich daraus ergebende strategische Planung zur Digitalisierung der Verwaltung zu übernehmen. Dazu ist es auch notwendig, die unterschiedlichen spezifischen Anforderungen mit den organisatorischen, personellen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu harmonisieren.
Neben der Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, die in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen der Stadt Essen und dem Essener Systemhaus erfolgt, entwickelt der Fachbereich Digitale Verwaltung neue Standards im Rahmen des Digitalen Arbeitens. Er ist für den Aufbau einer organisatorischen Informationssicherheitskonzeption verantwortlich und berät hierzu die fachlich verantwortlichen Fachbereiche und Institute der Verwaltung. Die Umsetzung gesamtstädtisch wirkender rechtlichen Rahmenbedingungen zur Digitalisierung unterstützt der Fachbereich durch die Koordination der Themen, beispielsweise für das Onlinezugangsgesetz. Neben der Bereitstellung eines entsprechenden OZG-Prozessregisters, koordiniert der Fachbereich Digitale Verwaltung auch das digitale Leistungsangebot der Stadt Essen über das kommunale Serviceportal.