An den vergangenen beiden Tagen (13. bis 14.11.) sind das Präsidium und der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags in Karlsruhe zusammengekommen. Auch Oberbürgermeister Thomas Kufen hat an den Beratungen teilgenommen. Im Rahmen der Tagesordnung der 421. Sitzung wurde auch die Zielsetzung der von der Bundesregierung neu eingerichteten Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" diskutiert. Die Kommission hat den Auftrag, auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse Handlungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regionale Entwicklungen und den demografischen Wandel in Deutschland zu erarbeiten. Dabei spielen Themen wie "Kommunale Altschulden", "Wirtschaft und Innovation", "Raumordnung und Statistik", "Technische Infrastruktur", "Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit" sowie "Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft" eine zentrale Rolle. Aus Sicht des Deutschen Städtetags sind gleichwertige Lebensverhältnisse grundlegend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Strukturschwache Regionen finden sich in Deutschland sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum, deshalb bedarf es zunächst einer gemeinsamen Definition zu gleichwertigen Lebensverhältnissen.
"Vor allem die finanzschwachen Kommunen stehen oft vor vielschichtigen Problemlagen", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Deshalb ist es allen voran wichtig, die Altschuldenproblematik zu lösen. Die Überschuldung von Städten und Regionen führt dazu, dass es zu einem massiven Investitionsstau kommt. Das betrifft nicht nur die oft marode Infrastruktur, wie Straßen, Schulen oder Sportanlagen, sondern auch wichtige Investitionen in die Zukunft der Städte. Die Kommission muss hier schnell gute Lösungsvorschläge entwickeln."
In diesem Zusammenhang wurde während der Sitzung auch der Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Oktober 2018 diskutiert, den Gesetzesentwurf zur Fortsetzung der Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbedingten Aufwendungen in den Bundestag einzubringen. Der Deutsche Städtetag begrüßt zwar, dass sich der Bund für das Jahr 2019 an der Finanzierung beteiligt, im Sinne der Planungssicherheit ist es für Städte und Kommunen aber notwendig, dass sich Bund und Länder auf eine dauerhafte Finanzierung einigen. Zusätzlich muss die Finanzierung von geduldeten Personen einbezogen werden.
"Die Kommunen, die ihre Zuweisungsquote erfüllt oder - wie im Fall von Essen - übererfüllt haben, bleiben auf einem Großteil der Kosten sitzen", so Kufen weiter. "In Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise eine Erstattung nur für Flüchtlinge im Regelverfahren anerkannt und nicht für die gesamte Bezugsdauer von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während der Dauer eines Klageverfahrens beispielsweise werden die Kosten zu 100 Prozent von der Kommune getragen - für Flüchtlinge im Duldungsstatus ohnehin. Noch ein konkretes Beispiel aus Essen: In 2018 liegt der durchschnittliche Anteil der erstattungsfähigen Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei 43 Prozent. Hier besteht dringender Handlungsbedarf sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene."
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