Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2019 beschlossen

28.11.2018

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (28.11.) Sitzung die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2019 beschlossen.

Für 2019 bleiben die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer gleich. Für die Grundsteuer A gilt für das nächste Jahr ein Hebesatz von 255 von Hundert, für die Grundsteuer B weiterhin 670 von Hundert und für die Gewerbesteuer 480 von Hundert.

Für die Grundbesitzabgaben 2019 muss ein durchschnittlicher 4-Personen-Musterhaushalt in Essen insgesamt 2,57 Prozent mehr aufbringen, das sind rund 30 Euro mehr im Jahr. Sowohl die Gebühren für die Abfallbeseitigung, für die Straßenreinigung, den Winterdienst als auch die Abwassergebühren steigen im nächsten Jahr leicht an.

Einzelheiten zu den Grundbesitzabgaben 2019

Die Kosten für die braune Biotonne bleiben konstant, die Abfallgebühren für die graue Tonne, über die z. B. auch die gebührenfreie Sperrmüllabfuhr mitfinanziert wird, müssen um 2,83 Prozent angehoben werden. Ein 120 Liter Behälter kostet im kommenden Jahr 349,20 Euro und ist damit jährlich um knapp 10 Euro teurer als in 2018. Auch der Preis für Sammlung und Transport der Abfälle durch die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) ist entsprechend der allgemeinen Steigerungen der Lohn-, Reparatur- und Dieselkraftstoffkosten anzupassen.

Diese Steigerungsraten gelten ebenso für die Leistungen der EBE im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst. Die Straßenreinigungsgebühr muss dabei zur Deckung der Kosten um 1,88 Prozent auf 8,13 Euro pro Frontmeter angehoben werden.

Der durch häufige und anhaltende Temperaturen um den Gefrierpunkt geprägte Winter 2017/ 2018 führt zudem dazu, dass die Winterdienstgebühren erstmals seit 2013 - nach mehrfachen Senkungen - angehoben werden müssen. Hier steigt der Gebührensatz für den Streuplan A von 0,87 Euro um 29,89 Prozent auf 1,13 Euro pro Frontmeter. Für eine Anliegerfront von 15 Metern errechnet sich damit eine zusätzliche Belastung von rund 4 Euro pro Jahr.

Bei den Abwassergebühren verweist die Stadtverwaltung auf die strengen wasserrechtlichen Vorgaben für die Sanierung des Kanalnetzes und die Kosten für die Renaturierung der Emscher. Die Schmutzwassergebühren steigen von bisher 3,05 Euro auf 3,10 Euro pro Kubikmeter (+ 1,64 Prozent) und die Niederschlagswassergebühren pro Quadratmeter befestigter Fläche von 1,49 Euro um 4,70 Prozent auf 1,56 Euro.

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