Die Verwaltung beabsichtigt, für den Bereich des ehemaligen Gärtnereistandortes an der Oberhauser Straße 156 in Essen-Frintrop einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Es wird eine Nachnutzung der Fläche durch die planungsrechtliche Entwicklung eines Wohngebietes angestrebt. Die SWF-Projektbau GmbH & Co. KG als Vorhabenträger plant eine Wohnbebauung mit insgesamt 25 Hauseinheiten in Form von Doppelhäusern (20 Hauseinheiten) und einer Hausgruppe (fünf Hauseinheiten). Diese Umnutzung fügt sich in die städtebauliche Umgebung ein und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stützung und Stärkung des Wohnstandortes Frintrop. Zudem werden die brachliegenden ehemaligen Flächen der Gärtnerei zunehmend als städtebaulicher Missstand empfunden, so dass eine zeitgemäße und architektonisch anspruchsvolle Neubebauung auch zur Verbesserung des Ortsbildes beiträgt.
Für diese Planung beabsichtigt die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und führt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 27. Mai bis zum 14. Juni durch. In diesem Zeitraum werden die Planunterlagen im Kath. Pfarrheim St. Josef, Schlenterstr. 18, 45359 Essen, ausgestellt und können montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr eingesehen werden. Außerdem können die Pläne im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr eingesehen werden. Mitarbeiter des Planungsbüros atelier stadt & haus erläutern die Pläne am Dienstag (28.5.) von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag (6.6.) von 14 bis 17 Uhr jeweils im Kath. Pfarrheim St. Josef, Schlenterstr. 18. Am Dienstag (4.6.), um 19 Uhr, findet im Kath. Pfarrheim St. Josef, Schlenterstr. 18, eine öffentliche Diskussion statt.
Wer sich im Internet über die Planung informieren möchte, findet umfassende Informationen ab Beginn der Ausstellung unter der Adresse www.essen.de/stadtplanung. Hier können ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.
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