Aufnahme in die Essener Denkmalliste der Kapelle im Krankenhaus der Huyssens-Stiftung

28.01.2020

Die Kapelle im Krankenhaus der Huyssens-Stiftung an der Henricistraße 92 soll in die Essener Denkmalliste aufgenommen werden. Darüber wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung am 6. Februar informiert. In einem Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde festgestellt, dass es sich bei der Kapelle um ein Baudenkmal gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) handelt.

Die Stadt Essen wurde daraufhin im Wege der Fachaufsicht angewiesen, die Kapelle im Krankenhaus der Huyssens-Stiftung als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Essen einzutragen.

Dieser Weisung folgend wurde zunächst ein Anhörungsverfahren mit der Eigentümerin durchgeführt. Soweit die Eigentümerin die fachliche Begründung des Denkmalwertes nicht widerlegen kann, wird die Weisung der Bezirksregierung vollzogen und die Kapelle in die Denkmalliste der Stadt Essen eingetragen.

Vorangegangen war Mitte Dezember 2019 eine zweite Expertenrunde zum Umgang mit der Kapelle in der Klinik der Huyssens-Stiftung. Dabei wurden die Ergebnisse der historischen Recherchen zum Entstehungsprozess des 1937 eingeweihten Sakralraumes vorgestellt.

Für den zukünftigen Umgang mit der Kapelle wird man mit allen Beteiligten im Gespräch bleiben, um die zukünftigen Nutzungsanforderungen des Raumes und denen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Im Detail wird dann auch einvernehmlich mit der Eigentümerin und den Denkmalbehörden besprochen, wie zukünftig mit einer Zurschaustellung der Historie umgegangen werden soll.

Historische Bedeutung der Kapelle

Nach dem Gutachten des LVR-ADR besteht die besondere überregionale Bedeutung der Kapelle demnach in ihrem Zeugniswert für den Kirchenkampf in der Zeit des Nationalsozialismus. Das ausführliche dem Leben Jesu gewidmete Bildprogramm der Buntverglasungen und des Altars der Kapelle führt mitten hinein in den innerkirchlichen Konflikt zwischen den gleichgeschalteten Deutschen Christen und der sich oppositionell dazu formierenden Bekennenden Kirche. Es zeigt deutlich das Bekenntnis zu Jesus Christus und zur Heiligen Schrift als Kern des Glaubens, den es gegenüber staatlichen Übergriffen zu verteidigen gilt. Ornamental eingewebte Hakenkreuze der Deckenbemalung weisen darauf hin, dass es offensichtlich unter den am Bau beteiligten Künstlern, Planern und Organisatoren sowie auch innerhalb des Pfarrkollegiums der Gemeinde Essen-Altstadt ein ganzes Spektrum von Überzeugungen gegeben hat, von Zustimmung über Duldung bis hin zur Ablehnung des Nationalsozialismus. Ein Ort der Deutschen Christen war die Kapelle aber nie.

Bedeutung als Kunstwerk

Künstlerisch handelt es sich laut Gutachten bei dem Sakralraum um ein gestalterisch stimmiges und auch qualitätsvolles Objekt, das deutlich eine konservative, kulturkritische Handschrift trägt. Sie steht für die Kontinuität einer konservativ-modernen Ästhetik vom späten Kaiserreich bis in die 1930er Jahre. Der in der Reformbewegung vor dem Ersten Weltkrieg wurzelnde Traditionalismus der Architektur Carl Conradis, die gemäßigte Modernität der Buntverglasungen der Firma Bringmann & Schmidt – das Hauptwerk dieser Firma -, der retrospektive, in der Wortwahl der Zeit "vaterländische" Wandelaltar von Rudolf Schäfer und schließlich auch die Deckengestaltung sowie die holzsichtige Möblierung der Kapelle bringen einen eindringlichen Raumeindruck hervor. Die künstlerische Geschlossenheit basiert dabei weniger auf stilistischen Übereinstimmungen im Detail, sondern in einer vergleichbaren traditionsverhafteten Haltung der drei beteiligten Künstler, die ihre künstlerische Prägung kurz vor beziehungsweise um die Jahrhundertwende erhielten und während der Weimarer Republik Distanz zur radikalen Moderne der 1920er Jahre hielten.

Zum Hintergrund

Für die im Jahre 1934 erbaute Anlage der Evangelischen Huyssens-Stiftung war in den 1980er Jahren zunächst ein Denkmalwert festgestellt worden. Deshalb wurde für das gesamte Gebäude ein Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Essen eingeleitet. Allerdings hat sich im Laufe des Verfahrens herausgestellt, dass die über die Jahre erfolgten Veränderungen, insbesondere die 1993 abgeschlossenen Maßnahmen mit Umbauten und Anbauten, dazu führten, dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nicht mehr gegeben waren. Die Stadt Essen entschied, das Unterschutzstellungsverfahren nicht weiterzuführen.

Die Kapelle im Gebäude hingegen war von den Umbauarbeiten nicht betroffen. 1995 gab es schon einmal, wie aktuell wieder, das Anliegen, die Gestaltung des Inneren der Kapelle zu entfernen. Dieses wurde aber nicht ausgeführt.

Die Planungen der Geschäftsführung des Krankenhauses aus dem Jahr 2018 waren Anlass, eine aktuelle Bewertung des Denkmalwertes der Kapelle vorzunehmen.

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