Stadtverwaltung stellt Planungen zur Fahrradstraßenachse auf der Rüttenscheider Straße vor

26.02.2020

Die Stadtverwaltung Essen hat heute (26.2.) im Rahmen einer Informationsveranstaltung die aktuellen Pläne zur Fahrradstraßenachse auf der Rüttenscheider Straße im Rathaus vorgestellt.

Insgesamt sollen im Essener Stadtgebiet drei Fahrradachsen (A, B, C) mit einer Gesamtlänge von 12,8 Kilometern eingerichtet werden, welche auf der Hauptroute des Essener Radverkehrsnetzes verlaufen. Sie sind damit eine wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen. Die Fahrradstraßenachse B soll sich nach den Plänen über die Rüttenscheider Straße im Stadtteil Rüttenscheid erstrecken – im Abschnitt zwischen der Baumstraße im Norden und der Einigkeitstraße im Süden.

Modaler Filter zur Entlastung des Abschnitts zwischen Martinstraße und Rüttenscheider Stern

Die Rüttenscheider Straße ist eine der lebendigsten Einkaufsstraßen in Essen - die Verkehrsbelastung liegt aktuell bei rund 6.000 Autos pro Tag. Neben dem Kfz-Verkehr ist die Rüttenscheider Straße zudem Route der Buslinie 142 sowie der Nachtbuslinie NE 8. Erhebungen eines Ingenieurbüros ergaben, dass der reine Kfz-Durchgangsverkehr über die gesamte Länge von der Wittekindstraße im Süden und der Klarastraße im Norden bei rund 15 Prozent liegt. Betrachtet man den Kernbereich zwischen der Martinstraße und Klarastraße so steigt die Zahl auf rund 40 Prozent in Nord-Süd-Richtung und 50 Prozent Süd-Nord-Richtung.

Um die Qualität und Attraktivität für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Rüttenscheider Straße zu erhöhen, ist die derzeit erhöhte Kfz-Belastung ein wichtiger Faktor. Im Rahmen der Errichtung einer Fahrradstraße ist demnach das Ziel, diese Verkehrsbelastung um den Anteil der durchfahrenden Fahrzeuge zu reduzieren und so entspanntere Verkehrsabläufe für die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang sehen die Planungen vor, den Durchgangsverkehr auf der Rüttenscheider Straße im Abschnitt zwischen der Martinstraße und dem Rüttenscheider Stern, mittels eines modalen Filters zu regulieren. Demnach soll der aus Süden kommende Autoverkehr an der Martinstraße sowie aus Norden kommende Autos am Rüttenscheider Stern zukünftig durch ein Abbiegegebot nicht mehr geradeaus in den besagten Bereich einfahren können. Ein entsprechend geplantes Abbiegegebot nimmt den Bus- sowie Radverkehr aus und bedeutet für den Autoverkehr auch keine Sperrung der Rüttenscheider Straße zwischen Martinstraße und Rüttenscheider Stern. Denn das Abbiegen in diesen Abschnitt, beispielsweise von der Franziskastraße oder Klarastraße, bleibt weiterhin möglich. Hintergrund ist lediglich die Reduzierung des klassischen Durchgangsverkehrs auf der Rüttenscheider Straße.

Durch diese geplante Maßnahme könnte die gesamte Verkehrsmenge in dem Kernabschnitt zwischen Martinstraße und Rüttenscheider Stern um rund 25 Prozent reduziert werden. Dies hätte zur Folge, dass sowohl Autofahrerinnen und Autofahrer, die gezielt die Rüttenscheider Straße aufsuchen wollen, als auch Radfahrerinnen und Radfahrer deutliche Vorteile im Verkehrsfluss und kürzere Wartezeiten vor den Kreuzungen erwarten können.

Radaufstellstreifen sollen entstehen – nur wenige Parkplätze fallen weg

Vom nördlichen Punkt ausgehend soll auf der Rüttenscheider Straße ab der Kreuzung Baumstraße in Richtung Süden eine Fahrradstraße eingerichtet werden. Im Kreuzungsbereich an der Folkwangstraße erhalten Radfahrerinnen und Radfahrer mittels einer entsprechenden Beschilderung Vorfahrt.

Diese Vorfahrtsregelung soll auch im weiteren Verlauf an allen Kreuzungen angewendet werden, an denen es keine Signalisierung durch eine Ampel gibt. An Ampelkreuzungen sollen hingegen teils sogenannte aufgeweitete Radaufstellstreifen vor den Ampeln eingerichtet werden, die von Radfahrerinnen und Radfahrern mittels eines Vorbeifahrstreifens am Fahrbahnrand erreicht werden können. Dies hätte für den Radverkehr die Vorteile, sich an der Ampel vor dem Autoverkehr aufstellen und bei Grün zuerst losfahren zu können.

Im weiteren Verlauf soll für den Radverkehr ebenfalls an der Kreuzung Rüttenscheider Straße/Kahrstraße/Witteringstraße je ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen in beiden Fahrtrichtungen vor den Ampeln eingerichtet werden. Im Zuge der Einrichtung des nötigen Vorbeifahrstreifens müssten laut Planungen im Kreuzungsbereich der Kahrstraße insgesamt sechs Pkw-Stellplätze entfallen: Vier Schrägparkplätze vor der Hausnummer 38 und zwei Längsparkplätze vor den Hausnummern 59 und 61.

Im Bereich des Rüttenscheider Sterns würde es bei der Errichtung eines Vorbeifahrstreifens sowie der Aufstellfläche zu keinem Wegfall von Pkw-Stellplätzen kommen – lediglich die sechs Fahrradbügel neben dem Eingang zur U-Bahn-Station Rüttenscheider Stern müssten versetzt werden.

An der Kreuzung Rüttenscheider Straße/Martinstraße würden insgesamt drei Parkplätze entfallen, um den Raum für die Aufstellfläche und den Fahrstreifen zu schaffen: Zwei Schrägplätze vor der Hausnummer 108, wobei es sich hierbei um zwei Behindertenparkplätze handelt, welche verlegt werde müssten, und ein Stellplatz vor der Hausnummer 157. Auf etwa gleicher Höhe müssten zudem insgesamt vier Fahrradbügel versetzt werden.

Weitere vier Längsstellplätze müssten im Bereich des Knotenpunktes Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße für die Aufstellstreifen weichen. Zwei Plätze in südlicher Fahrtrichtung unmittelbar gegenüber der Einmündung Wittekindstraße sowie zwei in Höhe der Hausnummer 199.

Bilanziert man den Wegfall von Kfz-Stellplätzen auf der Rüttenscheider Straße im Zuge der Fahrradstraßenplanungen, so würden nach aktuellem Stand 13 von insgesamt 377 Stellplätzen wegfallen - dies sind rund drei Prozent. Die Planungen für die Anschlüsse der Fahrradstraße an die Huyssenallee im Norden sowie die Brücke über die A52 bzw. an die Einigkeitstraße im Süden befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung.

Finanzierung

Die Kosten für die Straßenbau-, Markierungs- sowie Beschilderungsmaßnahmen für die Umsetzung der Fahrradachse B in der Rüttenscheider Straße betragen voraussichtlich 324.000 Euro. Gedeckt werden diese aus Mitteln des Bundesförderungsprogramms "Saubere Luft" (Lead City) in Höhe von 107.000 Euro sowie Mitteln aus den städtischen, eigenfinanzierten Töpfen für "Radwege an Hauptverkehrsstraße" sowie "Erneuerung von Nebenstraßen" in Höhe von 120.000 Euro bzw. 97.000 Euro.

Im nächsten Schritt beraten die politischen Gremien über den Vorschlag der Verwaltung. Konstruktive Änderungsvorschläge können noch berücksichtigt werden.

Zum Hintergrund:

Die Maßnahme Fahrradstraßenachse ist Teil des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans, auf den sich die Akteure Anfang Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt haben. Demnach ist vorgesehen, die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße im September/ Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen.

Die Routen sind darüber hinaus Teil des Radhauptroutennetzes der Stadt Essen, welches derzeit noch Lücken von rund 50 Kilometer aufweist und bis 2025 geschlossen sein soll.

Über Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrerinnen und Radfahrer gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang, wobei sich dieser an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen muss. Grundlegend soll Radfahrerinnen und Radfahrern auf einer Fahrradstraße ermöglicht werden, sich gefahrenlos und frei von Hindernissen von A nach B zu bewegen.

Um dies zu erreichen, wurde durch die Stadtverwaltung Essen im Rahmen des Projektes zu den Fahrradachsen ein neuer Standard entwickelt. Demnach soll eine Fahrradstraße Radfahrerinnen und Radfahrern ein Mindestmaß an Platz und Wegbreiten einräumen, welche klar sichtbar markiert und als Raum für den Radverkehr ausgewiesen werden. Die entsprechenden Breiten der Fahrradstraße variieren dabei je nach Funktion der jeweiligen Straße und berücksichtigen beispielsweise mögliche Begegnungen mit dem Auto- oder Busverkehr. Dem Kraftfahrzeugverkehr soll darüber hinaus deutlich signalisiert werden, dass der Radverkehr auf der entsprechenden Straße Vorrang besitzt. Kennzeichnungen auf der Fahrbahn sollen zudem einen Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern vom Radverkehr zu parkenden Autos sicherstellen.

Die Einmündungen zu Fahrradstraßen sehen eine deutliche Kennzeichnung vor, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern den besonderen Charakter und die Funktion der Straße zu verdeutlichen, beispielsweise durch das Platzieren von Beschilderungen, Fahrradabstellbügeln oder durch die Pflanzung von Bäumen. Zur Gewährleistung einer guten Sichtbeziehung zwischen Rad- und Kraftfahrverkehr soll das Parken im Mündungsbereich zudem untersagt sein.

Um das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden darüber hinaus zu erhöhen, ist das Ziel, den Durchgangsverkehr durch die Fahrradstraßen zu reduzieren und auf Hauptverkehrsstraßen zu verlagern.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen