Im Vorfeld der Wahlen am Sonntag, 13. September, fasst das Wahlamt wichtige Details zusammen, die mit den Themen Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung in Verbindung stehen.
Versand der Wahlbenachrichtigungskarten
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab sofort versendet. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis zum 22. August ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer sie bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 88-12345 eine neue Karte beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen der Stimmbezirk und der Wahlraum, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist die Karte nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die im Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zugewiesenen Wahlraum wählen. Die Adresse des zugewiesenen Wahlraums kann unter der Hotline 88-12345 erfragt oder auf der Homepage der Stadt Essen nachgeschlagen werden. Für die Integrationsratswahl wird eine separate Wahlbenachrichtigungskarte versendet.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Kommunal- und RVR-Wahl sind alle Deutschen und die Staatsangehörigen der 26 übrigen EU-Mitgliedstaaten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Essen gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben. Darüber hinaus müssen die Personen am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Essen ihre Hauptwohnung haben.
Zum Stichtag am 9. August waren 447.562 Personen in Essen zur Kommunal- und RVR-Wahl wahlberechtigt. Zur Integrationsratswahl waren es 128.809 Personen.
Eine Einsichtnahme in diese beiden Essener Wählerverzeichnisse ist vom 24. bis 28. August im Rathaus Essen (Porscheplatz, 45127 Essen) während der Öffnungszeiten von 8:30 Uhr bis 16 Uhr möglich.
Wichtige Infos nach Umzügen
Für Personen, die nach dem 9. August 2020 nach Essen zugezogen oder innerhalb Essens umgezogen sind, gilt für die Wahlen folgendes:
Umzug innerhalb von Essen
Wer im Zeitraum vom 10. bis 28. August 2020 innerhalb von Essen umzieht und dabei von einem Kommunalwahlbezirk in einen anderen zieht (z. B. durch Umzug in einen anderen Stadtteil), kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur im Wahlraum der neuen Anschrift wählen. Diese Personen erhalten eine neue Wahlbenachrichtigungskarte mit den Angaben zum neuen Wahlraum. Briefwahlunterlagen, die für die alte Anschrift ausgestellt wurden, werden ungültig.
Wer innerhalb des gleichen Kommunalwahlbezirkes umzieht, muss dagegen den Wahlraum der "alten Wohnadresse" aufsuchen.
Zuzug nach Essen aus einer anderen deutschen Stadt
Wer im Zeitraum vom 10. bis 28. August 2020 aus einer anderen Stadt nach Essen zuzieht und in Essen wählen möchte, wird von Amts wegen in das Essener Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Telefon-Hotline des Wahlamtes
Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen über die Wahlen finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de (Rathaus, Wahlen und Abstimmungen).
Termine und Details zu den Themen Briefwahl und Direktwahl werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Alle Informationen sind auch unter www.essen.de/wahlen zu finden.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
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