Zukunft der Schulen: Schulbauleitlinie der Stadt Essen

19.08.2020

Im September 2019 wurde die Stadtverwaltung vom Rat der Stadt Essen beauftragt, eine kommunale Schulbauleitlinie für die Stadt Essen zu entwickeln. Hintergrund sind wachsende Zahlen von Schüler*innen, damit einhergehender, zusätzlicher Bedarf an Schulplätzen, sanierungsbedürftige Schulgebäude sowie räumliche Mehrbedarfe aufgrund pädagogischer und schulgesetzlicher Veränderungen.

Die seitens der Stadtverwaltung ausgearbeitete Leitlinie zur Realisierung künftiger Schulbauprojekte wurde in dieser Woche durch den Verwaltungsvorstand beschlossen und wird nun in den politischen Gremien vorgestellt. Unter anderem in einer Sondersitzung des Schulausschusses am 9.September wird die diskutiert und möglicherweise empfohlen. Die Entscheidung über die Schulbauleitlinie soll am 30. September im Rat der Stadt Essen fallen.

"Schulen sind weit mehr als Orte des Lernens", so Muchtar Al Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand für Jugend, Bildung und Kultur. "Sie sind Orte, an denen sich ein großer Teil des Lebens unserer Kinder und Jugendlichen abspielt. Mit der nun erarbeiteten Leitlinie sehen wir uns gut gerüstet, den Herausforderungen im Bereich des Schulbaus zu begegnen."

Bislang orientiert sich das Planen und Bauen von Schulraum in der Stadt Essen an Werten der "Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland" der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft. Die nun entwickelte Schulbauleitlinie bietet eine zeitgemäße Herangehensweise an die wachsenden Herausforderungen des Schulbaus und soll Grundlage für die künftige Gestaltung sowie Planung von schulischen Bauprojekten in der Stadt Essen sein. Sie soll sowohl auf Neubauvorhaben, Erweiterungen aber auch Generalsanierungen von und in Bestandgebäuden angewendet werden – sofern und soweit dies in Zusammenhang mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten möglich ist.

"Die Ausarbeitungen basieren auf dem Grundsatz, dass die Architektur von Schulgebäuden den pädagogischen Anforderungen wie der Inklusion, Digitalisierung aber auch dem Offenen Ganztag gerecht werden muss", so Muchtar Al Ghusain. "Wichtig hierbei ist, die künftigen Nutzer*innen bei den Planungen mit einzubeziehen, um eine direkte Identifikation der Schulgemeinde mit 'ihrer' Schule zu schaffen."

Weitere inhaltliche Aspekte der Schulbauleitlinie sind beispielsweise, sich bei künftigen Schulbauprojekten von traditionellen "Flurschule" zu lösen und offene Lernlandschaften zu schaffen, beispielsweise mit Aufenthaltsbereichen als integraler Bestandteil, weniger vordefinierten Funktionsräumen und dem Konzept eines individualisierten und noch stärker selbstorganisierten Lernens. Zu Berechnung der für eine Schule benötigten Fläche wurde eine Methodik entwickelt, welche auf zwei, nur gemeinsam anwendbaren Ansätzen, basiert. So wird die Anzahl und Größe von Räumen, die für jede Schule auf jeden Fall vorhalten werden muss, zum Beispiel Klassenräume oder das Schulleiterbüro, als Minimum an Schulraum beschrieben, das verhindert, dass eine Schule zu klein gebaut wird. Als Maximum für die Größe der Schule wird für jeden einzelnen Funktionsbereich, beispielsweise Unterrichtsraum oder Mehrzweckraum, ein Flächenbedarf pro Schüler*in definiert. Mit dieser Methodik, die in den Schulbauleitlinien detailliert erläutert und mit Beispielen hinterlegt ist, lässt sich zwischen dem Minimum und Maximum an Schulraum eine Flächen-Spannbreite ermitteln, in der sich der künftige Schulbau bewegen kann. Mit diesem Vorgehen wird garantiert, dass keine Schule zu klein gebaut wird, aber die Grenze nach oben ebenso festgelegt ist.

Zudem schlagen sich auch die Aspekte gesunde Ernährung, Schulsport sowie Außenflächen in den Ausarbeitungen nieder. So soll es künftig möglich sein, dass in Schulen eine Misch- oder Frischeküche umgesetzt werden kann. Wenn der verpflichtende Sportunterricht für die Zukunft zudem nicht an anderen Schulstandorten oder außerschulischen Sportstätten gewährleistet werden kann, sind bei den Planungen eines Schulgebäudes auch die entsprechend notwendige Turnhalle zu berücksichtigen. In Bezug auf die Außenbereiche von Schule wird außerdem neu festgelegt, dass eine Beschattung in alle Himmelsrichtungen gegeben sein muss.

Zusammenfassen lässt sich die Schulbauleitlinie mit den folgenden zehn Grundsätzen:

Gute Schulgebäude

  • bieten einen Lern- und Lebensraum, der den Anforderungen an die Bedarfe und Bedürfnisse von Schüler*innen, ihrer Lehrkräfte sowie des nichtpädagogischen Personals gerecht wird.
  • bieten Raumkonzepte, die sich flexibel auf wandelnde Anforderungen einstellen können.
  • orientieren sich an den Anforderungen der Pädagogik.
  • unterstützen zeitgemäßes Lernen und Lehren mit modernen Medien und Technik.
  • bieten vielfältige anregungsreiche Umgebungen für Lernen, Entdecken, Forschen, Spielen und Bewegen.
  • ermöglichen Phasen des Selbstlernens.
  • bieten Raum für Entspannung und Ruhe.
  • binden Eltern, den Stadtteil und außerschulische Partner*innen mit ein und kooperieren mit ihnen.
  • berücksichtigen die soziale Lage der Familien und ihre Kinder einer Schule.
  • sind den Nachhaltigkeitszielen für Klimaschutz und Ressourcenschonung verpflichtet und tragen zu einem gesunden Aufwachsen in gesunder Umgebung bei. Dies wird bei der Materialauswahl im Bau ebenso verwirklicht, wie durch gute Konzepte für Beleuchtung, Belüftung, Heizung, Akustik, Küche und Mensa.

Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung der Schulbauleitlinie der Stadt Essen schrittweise und auf Grundlage der vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt Essen erfolgt.

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