Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht in Bus und Bahn in der nächsten Woche

21.08.2020

Am kommenden Montag, 24. August, wird NRW-weit die Einhaltung der Maskenpflicht im Bahnverkehr kontrolliert. Bei der gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, der Deutschen Bahn AG, den kommunalen Ordnungsämtern, der Bundespolizei und vielen anderen finden an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen am Montag Schwerpunktkontrollen statt.

Auch das Ordnungsamt wird sich an der Aktion beteiligen und am Montag rund um den Essener Hauptbahnhof die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 150 Euro.

Im Nachgang an diese landesweite Aktion wird der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Essen ab Dienstag, 25. August, verstärkt in den Fahrzeugen der Ruhrbahn die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Die Einsätze erfolgen zu unterschiedlichen Uhrzeiten und auf hoch frequentierte Linien, sowohl in Bussen, Bahnen und U-Bahnen. Auch hier droht bei Nichteinhaltung ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und im schlimmsten Fall bei Verweigerung ein Verweis aus den Fahrzeugen.

Zum Hintergrund

Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die am 14. August in Kraft getreten ist, wurde ein Bußgeldtatbestand für den Verstoß gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr eingeführt. Seit dem droht unmittelbar ein Bußgeld von 150 Euro bei Nichtbeachtung. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung galt zwar bereits seit dem 27. April, bisher wurde aber, wenn überhaupt, erst nach Aufforderung geahndet, und sich die angesprochene Person auch danach weigerte eine Maske zu tragen.

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