Im Serviceportal finden coronapositiv Getestete hier ganz unten bei "Online-Dienstleistungen" ein Formular zur Meldung eines positiven Coronatests und zur Übermittlung von Nachweisen an das Gesundheitsamt Essen.
Im Serviceportal finden coronapositiv Getestete hier ganz unten bei "Online-Dienstleistungen" ein Formular zur Meldung eines positiven Coronatests und zur Übermittlung von Nachweisen an das Gesundheitsamt Essen.
Stand: 27.06.2024
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten, wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).
In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten, wie SARS oder MERS, zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt. Das neue Coronavirus wird auch unter der Bezeichnung SARS-CoV-2 geführt. Ein Steckbrief mit weiteren Informationen zu Übertragungswegen, Inkubationszeit und Verlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) ist hier auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) zu finden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Ausbruch des neuartigen Coronavirus als Pandemie eingestuft. Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf der Website der WHO verfügbar.
Umfassende Informationen zu Themen in Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Interessierte auf der Themenseite der Stadt Essen oder online beim RKI. Bürger*innen werden gebeten, sich zunächst dort zu informieren. Bei weiteren gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus und zu Infektionskrankheiten steht Essener*innen das Essener Gesundheitsamt zur Verfügung. Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist weiterhin der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.
Informationen für Bürger*innen, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.
Ja, der erste Impfstoff wurde im Dezember 2020 in der EU und in Deutschland zugelassen. Am 27. Dezember konnte auch in Essen mit den ersten Impfungen gestartet werden, für die mittlerweile verschiedene mRNA-, vektor- und proteinbasierte Impfstoffe zur Verfügung stehen. Nähere Informationen sind auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) erhältlich. Weitere Informationen, die zur Impfung vorliegen, sind außerdem auf www.essen.de/coronavirus_impfen verfügbar.
Grundsätzlich sind Hausarztpraxen für die Impfung, und gegebenenfalls auch für variantenangepasste Impfstoffe, zuständig.
Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen kann hierzu beitragen.
Um die Ausbreitung von Atemwegskrankheiten zu vermeiden, sollten die Vorgaben der Behörden befolgt und die AHA+L-Regel angewendet werden: Abstand wahren, auf Hygiene achten und im Alltag Maske tragen sowie regelmäßig Räume lüften.
Neben einem Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen sind eine gute Händehygiene sowie die Einhaltung der üblichen Husten- und Nies-Verhaltensregeln wichtig. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden, ebenso wie auf das Anfassen des Gesichts, damit etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufgenommen werden.
Personen, die die Möglichkeit haben, sollten von zu Hause aus arbeiten. Menschen mit Atemwegssymptomen sollten möglichst generell zu Hause bleiben.
Personen, die am Coronavirus erkrankt sind, sollten zum Schutz anderer Menschen zu diesen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Zudem sollten sie die ungehinderte Freisetzung von Tröpfchen möglichst unterbinden, beispielsweise indem sie die Husten- und Niesetikette einhalten und eine Maske tragen. Nach dem Wegfall der Isolierungspflicht für positiv Getestete liegt es in der Verantwortung jeder*jedes Einzelnen, andere, insbesondere vulnerable Personen, zu schützen und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Es kann bei einem positiven Coronatest sinnvoll sein, in Innenräumen außerhalb des eigenen Zuhauses mindestens eine medizinische Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu vermeiden. Zudem ist eine gute Hygiene, unter anderem mit regelmäßigem Händewaschen und Lüften, ratsam.
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Hauptübertragungswege in der Bevölkerung sind die Tröpfcheninfektion und sogenannte Aerosole – in der Luft schwebende Tröpfchenkerne kleiner als fünf Mikrometer. Aerosole werden häufig beim Atmen oder Sprechen, aber noch stärker beim Schreien oder Singen ausgeschieden. Sie können auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Theoretisch möglich ist auch eine Schmierinfektion über die Hände, die mit Mund, Nase oder Augen in Kontakt kommen.
Bei Coronaviren erfolgt die Übertragung primär über Sekrete der Atemwege. Gelangen diese an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Generell gilt: Die Übertragungsmöglichkeiten über Oberflächen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Thema finden unter experimentellen Bedingungen statt und können nicht das realistische Übertragungsrisiko im Alltag widerspiegeln. Nach jetzigem Wissensstand sind bislang keine Übertragungen durch den Verzehr kontaminierter Nahrungsmittel nachgewiesen.
Die Inkubationszeit, also die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt beim Coronavirus 1 bis 14 Tage, im Mittel 4 bis 6 Tage (je nach Virusvariante).
Sobald man Krankheitszeichen hat, ist man auf jeden Fall ansteckend. Ein Übertragungsrisiko besteht aber auch bereits zwei Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen und ist einen Tag davor am höchsten.
Ja. Es ist möglich, dass man sich selbst angesteckt hat ohne dies zu bemerken, weil die Symptome sehr schwach oder nicht vorhanden sind. Auch infizierte Personen ohne Krankheitszeichen können das Coronavirus übertragen.
Wie lange eine mit dem Coronavirus infizierte Person ansteckend ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Dies hängt auch von der Schwere der Krankheit ab.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit innerhalb von zehn Tagen nach Symptombeginn deutlich zurück. Bei schweren Krankheitsverläufen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können Patient*innen auch noch erheblich länger als zehn Tage nach Symptombeginn ansteckend sein.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 10 Tage beträgt. Dem RKI zufolge beträgt sie durchschnittlich 4 bis 6 Tage.
Die folgenden Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
Eine spezifische, das heißt gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung. Sehr wirkungsvoll ist jedoch die unterstützende Behandlung der Infektion entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Dazu gehören beispielweise Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes, gegebenenfalls Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Alternativ-/Begleitinfektionen, engmaschiges Monitoring sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen.
Für Patient*innen mit einem schweren Krankheitsverlauf, der eine Hospitalisierung notwendig macht, stehen ausgewählte Arzneimittel zur Verfügung, welche allerdings nur nach einer sehr differenzierten Betrachtung des Einzelfalls angewendet werden sollten.
Bestehen 4 Wochen nach Corona-Infektion noch immer Symptome wie Abgeschlagenheit, Kurzatmigkeit, Schmerzen, Husten, Schwindel und/oder depressive Verstimmung, spricht man vom so genannten „Post-Covid-Syndrom“, ab 3 Monaten vom „Long-Covid-Syndrom“. Die Ursachen hierfür sind noch nicht umfassend erforscht und zurzeit Gegenstand der Forschung und Nachsorge. Häufig ist eine Post/Long-Covid-Erkrankung mit einem hohen Leidensdruck verbunden, da der Wiedereinstieg in den Alltag, wie er vor der Erkrankung aussah, massiv erschwert oder gar unmöglich erscheint.
Betroffene Bürgerinnen*Bürger können sich zunächst an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin wenden. Zusätzlich dazu bietet die Klinik für Infektiologie des Universitätsklinikums Essen eine interdisziplinäre Spezialsprechstunde an.
Betroffenen im Gesundheitswesen bietet die Berufsgenossenschaft einen weiteren Anlaufpunkt zur Rehabilitation bei bestehender Post-Covid-Erkrankung.
Darüber hinaus bestehen in Deutschland zahlreiche Selbsthilfe- und Kontaktgruppen, in denen sich Betroffene austauschen können.
Analog zu anderen Atemwegserkrankungen ist die*der Hausärztin*Hausarzt die erste Ansprechperson bei Verdacht auf eine Corona-Infektion. Sie*er kann gegebenenfalls einen Schnelltest oder PCR-Test durchführen, um ein Infektion mit dem Coronavirus abzuklären. Außerdem erhalten Bürger*innen in fast allen Apotheken oder Drogerien Selbsttests, die sie eigenständig durchführen können.
Bei der Einreise in bestimmte Länder und Gebiete kann unter Umständen noch immer eine Corona-Impfung, analog zu anderen Reiseimpfungen, sinnvoll sein. Informationen erhalten Bürger*innen bei den länderspezifischen Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.
Bürger*innen können sich über viele Themen rund um das Coronavirus auf der Website der Stadt Essen informieren. Das Corona-Bürgertelefon wurde eingestellt. Bei Bedarf können sich Bürger*innen mit ihren Fragen zu Corona telefonisch an das ServiceCenter Essen wenden: 0201 88-0.
Das Gesundheitsamt hat zur verbesserten Kommunikation ein Online-Formular für positiv Getestete eingerichtet: zum Formular und weiteren Informationen.
Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist weiterhin der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.