Im Serviceportal finden coronapositiv Getestete hier ganz unten bei "Online-Dienstleistungen" ein Formular zur Meldung eines positiven Coronatests und zur Übermittlung von Nachweisen an das Gesundheitsamt Essen.
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Stand: 15.08.2022
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten, wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).
In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten, wie SARS oder MERS, zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt. Das neue Coronavirus wird auch unter der Bezeichnung SARS-CoV-2 geführt. Ein Steckbrief mit weiteren Informationen zu Übertragungswegen, Inkubationszeit und Verlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) ist hier auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) zu finden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Ausbruch des neuartigen Coronavirus als Pandemie eingestuft. Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf der Website der WHO verfügbar.
Umfassende Informationen zu Themen in Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Interessierte auf der Themenseite der Stadt Essen oder online beim RKI. Bürger*innen werden gebeten, sich zunächst dort zu informieren. Bei weiteren gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus und zu Infektionskrankheiten steht Essener*innen das Essener Gesundheitsamt zur Verfügung. Die Stadt Essen hat ein Bürgertelefon eingerichtet: Es ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 0201 88-88999 erreichbar.
Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist weiterhin der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.
Reiserückkehrer*innen sollten sich vor der Einreise nach Deutschland über die aktuell gültigen Vorgaben hier auf der Website des Auswärtigen Amts informieren.
Auch das Land NRW informiert online auf www.land.nrw/corona sowie auf www.mags.nrw/coronavirus über das Coronavirus und aktuelle Entwicklungen.
Informationen für Bürger*innen, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.
Ja, der erste Impfstoff wurde im Dezember 2020 in der EU und in Deutschland zugelassen. Am 27. Dezember konnte auch in Essen mit den ersten Impfungen gestartet werden, für die mittlerweile verschiedene mRNA-, vektor- und proteinbasierte Impfstoffe zur Verfügung stehen. Nähere Informationen sind auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) erhältlich.
Weitere Informationen, die zur Impfung vorliegen, sind außerdem auf www.essen.de/coronavirus_impfen verfügbar.
Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen kann hierzu beitragen.
Ein wichtiger Baustein, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, ist nach wie vor, auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu achten. Dies vermindert das Risiko einer Übertragung des Coronavirus, das mit Tröpfchen vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen übertragen wird, beispielsweise im Gespräch. Durch das Abstandhalten kann auch die Exposition gegenüber Aerosolen, die längere Zeit in der Luft schweben können, in gewissem Umfang verringert werden.
Auch asymptomatische Personen können andere Menschen mit dem Erreger infizieren. Daher bieten die Beschränkung sozialer Kontakte und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern die Möglichkeit, die Übertragungsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Um die Ausbreitung von Atemwegskrankheiten zu vermeiden, sollten die Vorgaben der Behörden befolgt und die AHA+L-Regel angewendet werden: Abstand wahren, auf Hygiene achten und im Alltag Maske tragen sowie regelmäßig Räume lüften.
Neben einem Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen sind eine gute Händehygiene sowie die Einhaltung der üblichen Husten- und Nies-Verhaltensregeln wichtig. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden, ebenso wie auf das Anfassen des Gesichts, damit etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufgenommen werden.
Personen, die die Möglichkeit haben, sollten von zu Hause aus arbeiten. Menschen mit Atemwegssymptomen sollten möglichst generell zu Hause bleiben.
Personen, die am Coronavirus erkrankt sind, sollten zum Schutz anderer Menschen zu diesen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Zudem sollten sie die ungehinderte Freisetzung von Tröpfchen möglichst unterbinden, beispielsweise indem sie die Husten- und Niesetikette einhalten und eine Maske tragen. Nach dem Wegfall der Isolierungspflicht für positiv Getestete liegt es in der Verantwortung jeder*jedes Einzelnen, andere, insbesondere vulnerable Personen, zu schützen und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Es kann bei einem positiven Coronatest sinnvoll sein, in Innenräumen außerhalb des eigenen Zuhauses mindestens eine medizinische Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu vermeiden. Zudem ist eine gute Hygiene, unter anderem mit regelmäßigem Händewaschen und Lüften, ratsam.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung kann dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und andere Menschen vor Infektionen zu schützen. Sie verringert die Verteilung von Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen. Daher ist es wichtig, dass der Mund-Nase-Schutz sowohl Mund als auch Nase vollständig bedeckt und möglichst eng anliegt. Um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen, ist dennoch insbesondere eine gute Händehygiene, die Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen wichtig.
Nein. Richtig über Mund, Nase und Wangen platziert, minimieren Masken das Vorbeiströmen von Luft und können den Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurf reduzieren. Visiere fangen hingegen maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auf. Deshalb sind sie keine gleichwertige Alternative. Auch die Verwendung von Textilmasken bietet keinen vergleichbaren Schutz.
Menschen, die von Angehörigen betreut werden, gehören aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen zu einer besonderen Coronavirus-Risikogruppe. Um einen größeren Gesundheitsschaden von ihnen abzuwenden, ist viel Aufmerksamkeit nötig. Deshalb hat die Stadt Essen wichtige Informationen zur gezielten und engmaschigen Beobachtung des Gesundheitszustands von Pflegebedürftigen zusammengestellt, die den pflegenden Angehörigen als Hilfestellung dienen sollen. Folgende Dokumente stehen dafür zum Download zur Verfügung:
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Hauptübertragungswege in der Bevölkerung sind die Tröpfcheninfektionund sogenannte Aerosole – in der Luft schwebende Tröpfchenkerne kleiner als fünf Mikrometer. Aerosole werden häufig beim Atmen oder Sprechen, aber noch stärker beim Schreien oder Singen ausgeschieden. Sie können auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Theoretisch möglich ist auch eine Schmierinfektion über die Hände, die mit Mund, Nase oder Augen in Kontakt kommen.
Bei Coronaviren erfolgt die Übertragung primär über Sekrete der Atemwege. Gelangen diese an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Generell gilt: Die Übertragungsmöglichkeiten über Oberflächen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Thema finden unter experimentellen Bedingungen statt und können nicht das realistische Übertragungsrisiko im Alltag widerspiegeln. Nach jetzigem Wissensstand sind bislang keine Übertragungen durch den Verzehr kontaminierter Nahrungsmittel nachgewiesen.
Die Inkubationszeit, also die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt beim Coronavirus 1 bis 14 Tage, im Mittel 4 bis 6 Tage (je nach Virusvariante).
Sobald man Krankheitszeichen hat, ist man auf jeden Fall ansteckend. Ein Übertragungsrisiko besteht aber auch bereits zwei Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen und ist einen Tag davor am höchsten.
Ja. Es ist möglich, dass man sich selbst angesteckt hat ohne dies zu bemerken, weil die Symptome sehr schwach oder nicht vorhanden sind. Auch infizierte Personen ohne Krankheitszeichen können das Coronavirus übertragen.
Wie lange eine mit dem Coronavirus infizierte Person ansteckend ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Dies hängt auch von der Schwere der Krankheit ab.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit innerhalb von zehn Tagen nach Symptombeginn deutlich zurück. Bei schweren Krankheitsverläufen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können Patient*innen auch noch erheblich länger als zehnTage nach Symptombeginn ansteckend sein.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 10 Tage beträgt. Dem RKI zufolge beträgt sie durchschnittlich 4 bis 6 Tage.
Die folgenden Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
Eine spezifische, das heißt gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung. Sehr wirkungsvoll ist jedoch die unterstützende Behandlung der Infektion entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Dazu gehören beispielweise Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes, gegebenenfalls Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Alternativ-/Begleitinfektionen, engmaschiges Monitoring sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen.
Für Patient*innen mit einem schweren Krankheitsverlauf, der eine Hospitalisierung notwendig macht, stehen ausgewählte Arzneimittel zur Verfügung, welche allerdings nur nach einer sehr differenzierten Betrachtung des Einzelfalls angewendet werden sollten.
Personen, die einen engen, persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten von dieser informiert werden. Ein enger Kontakt liegt vor, wenn man mindestens einen zehnminütigen "face-to-face"-Kontakt hatte, zum Beispiel während eines persönlichen Gesprächs. Auch wenn man mit Sekreten oder Körperflüssigkeiten der positiv getesteten Person in Kontakt gekommen ist, zum Beispiel beim Küssen oder Anhusten, liegt ein enger Kontakt vor. Es handelt sich nicht um einen engen Kontakt, wenn man nur an einem Patienten vorbeigelaufen ist oder sich zusammen in einem Raum aufgehalten hat.
Kontaktpersonen müssen seit dem 05.05.2022 nicht mehr in Quarantäne. Es wird empfohlen, für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen. Sofern das nicht möglich ist, wird das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag empfohlen.
Eine Infektion mit dem Coronavirus ist möglich, aber eher unwahrscheinlich. Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.
Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle. Er*Sie kann entscheiden, ob ein Test auf das Coronavirus sinnvoll ist.
Betroffene, die nur leichte Symptome haben, sollten möglichst zu Hause bleiben, enge Kontakte meiden, eine gute Händehygiene und die Husten- und Niesregeln einhalten. Wenn die Beschwerden zunehmen, sollten sie zunächst nochmals versuchen, ihre*n Hausärztin*Hausarzt oder die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 anzurufen. In Notfällen, beispielsweise bei Atemnot, sollten sie den Notruf 112 anrufen.
Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden, um die Ursachen zu klären. Wenn jemand gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet, die bis zu 14 Tage dauern kann, sagt ein negativer Coronavirus-Test nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann.
Bürger*innen haben jedoch die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten bei verschiedenen Anbieter*innen im Stadtgebiet auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen.
Essener Bürger*innen ohne Symptome können die Testungen auf eigene Kosten an entsprechenden Teststationen sowie gegebenenfalls bei niedergelassenen Ärzten*Ärztinnen durchführen lassen. Eine vorherige telefonische Ankündigung in der Hausarztpraxis wird empfohlen. Unter der Rufnummer 116 117 erfahren Interessierte, wo sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVNO) hat eine Übersicht von Anlaufstellen zusammengestellt, die Corona-Tests durchführen. Weitere Informationen dazu auf der Website der KVNO.
Bürger*innen mit Symptomen sollten sich an ihre jeweilige Hausarztpraxis wenden: Dort wird bei Bedarf ein Coronatest gemacht, der im Rahmen der Krankenbehandlung über die Krankenkassen abgerechnet wird.
Seit 1. Februar 2023 sind positiv auf das Coronavirus getestete Bürger*innen in NRW nicht mehr verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben. Auch für Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige gelten keine automatischen Quarantänen mehr.
Nach dem Wegfall der Isolierungspflicht für positiv Getestete liegt es in der Verantwortung jeder*jedes Einzelnen, andere, insbesondere vulnerable Personen zu schützen und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Es kann bei einem positiven Coronatest sinnvoll sein, in Innenräumen außerhalb des eigenen Zuhauses mindestens eine medizinische Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu vermeiden. Zudem ist eine gute Hygiene, unter anderem mit regelmäßigem Händewaschen und Lüften, ratsam.
Seit 1. Februar 2023 sind positiv auf das Coronavirus getestete Bürger*innen in NRW nicht mehr verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben. Auch für Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige gelten keine automatischen Quarantänen mehr.
Nach dem Wegfall der Isolierungspflicht für positiv Getestete liegt es in der Verantwortung jeder*jedes Einzelnen, andere, insbesondere vulnerable Personen zu schützen und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Es kann bei einem positiven Coronatest sinnvoll sein, in Innenräumen außerhalb des eigenen Zuhauses mindestens eine medizinische Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu vermeiden. Zudem ist eine gute Hygiene, unter anderem mit regelmäßigem Händewaschen und Lüften, ratsam.
Bei Situationen, die auf die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland oder auf Reisende im Ausland Auswirkungen haben könnten, arbeiten viele Institutionen und Behörden eng zusammen. Das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage. Es bewertet alle Informationen, erstellt eine Risikobewertung und veröffentlicht diese auf der Internetseite www.rki.de/ncov. Darauf basierend spricht das RKI Empfehlungen aus, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland und der Reisenden im Ausland zu schützen und das Auftreten von Erkrankungsfällen bzw. die Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Das Gesundheitsamt Essen steht mit allen Kliniken und niedergelassenen Ärzten*Ärztinnen im Stadtgebiet in Kontakt. Für das Auftreten der Erkrankung in Essen wurde ein Verfahrensablauf, ein sogenannter Pandemieplan, festgelegt.
Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als moderat eingeschätzt. Das größte Risiko für schwere Erkrankungen betrifft Menschen höheren Alters, mit Vorerkrankungen oder unzureichendem Immunschutz. Jüngere, gesunde Menschen haben zwar ein geringeres Risiko für schwere Erkrankungen und Todesfälle, können jedoch weiterhin Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion entwickeln. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.
Das Coronavirus ist international verbreitet. Ein Übertragungsrisiko besteht sowohl in Deutschland als auch weltweit. Aktuelle weltweite Fallzahlen sind auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) abrufbar. Eine ausführliche Darstellung der COVID-19-Fälle in Deutschland veröffentlicht das RKI in seinem ARE-Wochenbericht.
Wichtige Informationen erhalten Reisende sowie Pendler*innen auf der Website der Bundesregierung. Sie können zudem Reise- und Sicherheitshinweise auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts im Internet einsehen sowie hier.
Eine ausführliche Darstellung der COVID-19-Fälle in Deutschland veröffentlicht das RKI in seinem ARE-Wochenbericht. Zudem sind die weltweiten Fallzahlen auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) verfügbar.
Die Bundesregierung rät pandemiebedingt weiterhin zur Vorsicht bei Reisen in andere Länder. Es gelten die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise, die auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts im Internet einzusehen sind sowie hier. Reisewarnungen können jederzeit wieder ausgesprochen werden. Wichtige Informationen erhalten Reisende sowie Pendler*innen auch auf der Website der Bundesregierung.
Reiserückkehrer*innen sollten sich vor der Einreise nach Deutschland über die aktuell gültigen Vorgaben hier auf der Website des Auswärtigen Amts informieren.
Bürger*innen können sich über viele Themen rund um das Coronavirus auf der Website der Stadt Essen informieren. Das Corona-Bürgertelefon wurde eingestellt. Bei Bedarf können sich Bürger*innen mit ihren Fragen zu Corona telefonisch an das ServiceCenter Essen wenden: 0201 88-0.
Das Gesundheitsamt hat zur verbesserten Kommunikation ein Online-Formular für positiv Getestete eingerichtet: zum Formular und weiteren Informationen.
Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen ist weiterhin der*die Hausarzt*Hausärztin die erste Anlaufstelle.
Eine telefonische Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Bürger*innen erfolgt nur noch in Ausnahmefällen.
Es gibt für den positiven Nachweis einer Coronavirus-Infektion eine Meldepflicht für die Labore und für die Ärzte*Ärztinnen. Diese Meldungen erreichen das Gesundheitsamt der Stadt Essen in der Regel per Fax. Häufig muss das Gesundheitsamt erst dort, wo die Probe entnommen wurde, die Kontaktdaten der Patienten*Patientinnen erfragen. Die Getesteten selbst erhalten das Ergebnis jedoch sehr zügig per QR-Code. So fällt der Zeitpunkt der Information zum Teil sehr unterschiedlich aus.
Es gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen, die bestimmen, in welchem Zeitraum Personen als genesen gelten.
Die Immunisierung aufgrund von Genesung kann (Stand: 27.02.2022) nachgewiesen werden durch den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt (ab dem 91. Tag fällt die Genesung und damit Immunisierung / 2G-Status weg). Der Nachweis eines positiven Testergebnisses kann grundsätzlich über jedes Dokument (digital oder in Papierform) erfolgen, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle ausweist.
Ihren positiven PCR-Befund erhalten Bürger*innen bei der Stelle, bei der der positive PCR-Test durchgeführt wurde. Mit dem positiven PCR-Befund bekommen Bürger*innen in der Apotheke das digitale Genesenenzertifikat, das EU-weit gültig ist.