Seit 1. Februar 2023 sind positiv auf das Coronavirus getestete Bürger*innen in NRW nicht mehr verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben. Auch für Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige gelten keine automatischen Quarantänen mehr.
Reisende aus Risikogebieten müssen die gegebenenfalls für sie geltenden Quarantänepflichten beachten.