Terminreservierung für die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zur Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (ehemals Gesundheitszeugnis) lebenslang gültig sind.
Zweitschriften können per Mail an belehrung@gesundheitsamt.essen.de oder telefonisch unter 0201/ 88 53 721 angefordert werden. Es bedarf grundsätzlich keiner Teilnahme an einer erneuten Belehrung.

Die Terminvergabe zur Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfolgt ausschließlich online.

Bitte beachten Sie, dass eine Buchung über Smartphone/Mobiltelefon nicht bei jedem Betriebssystem zuverlässig funktioniert. Wir empfehlen daher Termine über einen Computer zu buchen. Nach erfolgreicher Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail.

Termine können ausschließlich für grün hinterlegte Zeiten gebucht werden. Vorab durch Gruppen reservierte Termine sind passwortgeschützt und können nur durch Mitglieder der entsprechenden Gruppe mit Eingabe des Passwortes reserviert werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, müssen wir pünktlich mit der Belehrung beginnen. Wir bitten Sie daher mindestens 15 Minuten früher zu erscheinen. Verspätete Teilnehmer*innen müssen wir leider abweisen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Email an belehrung@gesundheitsamt.essen.de .

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