Stadt Essen duldet Heizgeräte in der Außengastronomie bis 31. März 2021

10.09.2020

Seit acht Jahren sehen die Sondernutzungserlaubnisse der Stadt Essen eine Untersagung für die Nutzung von klimaerwärmenden Heizgeräte, wie Heizpilze, auf öffentlichen Verkehrsflächen vor.

Angesichts der aktuellen Coronavirus-Situation in der bevorstehenden kalten Jahreszeit wird die Verwaltung das Aufstellen von Heizgeräten befristet bis 31. März 2021 allerdings dulden. Dies wurde heute im Rahmen des Bau- und Verkehrsausschusses von der Verwaltung bekanntgegeben. So können Gastronom*innen ihre Angebote weiterhin unter freiem Himmel anbieten, was dem Gesundheitsschutz der Bürger*innen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dient.

Bisherige Unterstützung für Gastronom*innen

Die Stadt hat bereits die Essener Gastronom*innen in Zeiten der Corona-Pandemie entlastet: Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 27. Mai dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zu halbieren.

Außerdem bietet die Stadtverwaltung darüber hinaus ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Erweiterung von außengastronomischen Flächen an. Interessierte finden auf der Website der Stadt Essen ein Formular, um die entsprechende Ausweitung zu beantragen. Auch für die erweiterten Flächen zahlen Gastronom*innen bis Ende des Jahres nur die Hälfte der Sondernutzungsgebühren. Um die lokale Anbieter zu unterstützen, werden zudem Neuanträge für die Außengastronomie gleichermaßen unbürokratisch behandelt.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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