Bebauungsplan "Kesselstraße / Bocholder Straße" wird öffentlich ausgelegt

06.10.2020

Die Stadt Essen stellt für ein rund 2,7 ha großes Plangebiet in Bochold, zwischen der nördlich verlaufenden Bocholder Straße und der südlich verlaufenden Kesselstraße, einen Bebauungsplan auf. Bereits nach der Aufgabe des Gärtnereibetriebes im Jahr 1998 gab es Bestrebungen, das Gebiet wohnbaulich zu entwickeln, was aufgrund verschiedener Restriktionen nicht weiterverfolgt wurde. Mit dem Ziel der Wiedernutzbarmachung der brach gefallenen Flächen wurde intensiv mit dem Eigentümer wesentlicher Grundstücksflächen an einer umsetzungsfähigen städtebaulichen Planung gearbeitet, um bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde aufgrund der Anregungen aus der Bürgerschaft die Planung weiter modifiziert und von der Einbeziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche für den Wohnungsbau Abstand genommen. Der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf sieht auf der für den Wohnungsbau verbleibenden Fläche vornehmlich Einheiten im Geschosswohnungsbau mit ergänzenden Doppelhäusern und einer Reihenhausgruppe vor. Insgesamt sind rund 130 Wohneinheiten geplant. Entsprechend dem "Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus" ist in dem Bebauungsplan auch öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW) vorgesehen.

Durch die gesetzlichen Vorgaben der Entwässerung im Trennsystem ist eine separate Ableitung des Regenwassers aus dem Plangebiet erforderlich. Um eine gedrosselte Ableitung zum Borbecker Mühlenbach zu gewährleisten, ist die Anlage eines Regenwasserrückhaltebeckens notwendig. Diese öffentliche Abwasseranlage wird innerhalb der öffentlichen Grünfläche angelegt.

Um den Bedarf an einem öffentlichen Spielplatz im Stadtteil zu decken, wird innerhalb der städtischen Grünfläche ein Spielplatz eingeplant.

Zur Anbindung des Plangebietes an die Bocholder Straße ist der Ausbau des Knotenpunktes Bocholder Straße / Otto-Brenner-Straße erforderlich und entsprechende Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird von Montag, 12. Oktober, bis zum 23. November öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Planunterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ausgestellt.

Für die Einsicht in die Planunterlagen wird um vorherige Anmeldung (mit Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer) unter der Telefonnummer 0201 88-61354 oder anmeldungbeteiligung@amt61.essen.de gebeten. Ein Betreten der Räumlichkeiten ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten.

Wer sich im Internet über die Planung informieren möchte, findet umfassende Informationen ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung unter der Adresse www.essen.de/stadtplanung. Hier können ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes bittet das Amt für Stadtplanung und Bauordnung alle Interessierten nachdrücklich darum, die Unterlagen vorzugsweise auf elektronischem Wege einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Wege abzugeben. Alle Interessierten sind eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.

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