Aufgrund der steigenden positiven Corona-Fälle in Essen und dem abzusehenden Trend zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 hat die Verwaltung heute (05.10.) entsprechende Coronaschutzmaßnahmen beschlossen.
Die Stadt Essen bereitet eine entsprechende Allgemeinverfügung vor, die ab kommendem Montag, 12. Oktober, in Kraft treten soll. Diese soll insbesondere den Umgang mit privaten Veranstaltungen im öffentlichen Raum regeln.
Danach werden ab kommenden Montag private Veranstaltungen im öffentlichen Raum auf eine Personenanzahl von 50 begrenzt. Darüber hinaus gilt eine Anzeigepflicht ab einer Personenanzahl von 25 beim städtischen Ordnungsamt. Eine Anmeldung muss drei Werktage vor der Veranstaltung erfolgen. Dem Ordnungsamt ist außerdem eine verantwortliche Person zu nennen, die unter anderem eine Kontaktliste während der Veranstaltung pflegt.
Private Feiern im öffentlichen Raum, die noch vor dem 12. Oktober stattfinden und eine Personenanzahl von über 50 vorsehen, müssen beim Ordnungsamt der Stadt Essen unter Angabe der vorgesehenen Hygiene- und Coronaschutzmaßnahmen:
angemeldet werden. Bürger*innen können sich per E-Mail an faq@ordnungsamt.essen.de an das Ordnungsamt wenden.
Die Allgemeinverfügung hat zunächst eine Gültigkeit von drei Wochen. Sollte in dieser Zeit der Inzidenzwert die Zahl 50 erreichen, gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung, die eine Reduzierung der Personenanzahl bei privaten Veranstaltungen auf 25 vorsieht.
Außerdem wird sich die Stadtspitze in Abstimmung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. in einem Schreiben an die Gastronomie wenden und nochmals für die Einhaltung der Coronaschutzregeln appellieren.
Darüber hinaus sollen gemeinsam mit dem Essener Sportbund e.V. Sportvereine nochmal mit einem detaillierteren Hygienekonzept für kleinere Sportveranstaltungen insbesondere in geschlossenen Hallen unterstützt werden. Das Hygienekonzept soll eine auf die Örtlichkeit angepasste Beschränkung der Personenanzahl beinhalten genauso wie Verhaltensregeln in der Halle.
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