Neue Regelungen für den Sportbetrieb in Essen

23.10.2020

Angesichts der auch in Essen stetig steigenden Coronavirus-Infektionszahlen, hat die Stadt Essen ihre Allgemeinverfügung aktualisiert, was Auswirkungen auf den Sportbetrieb in Essen hat. Dazu gab es heute (23.10.) ein Gespräch zwischen der Essener Stadtspitze und dem Essener Sportbund e.V. (ESPO).

"Wir freuen uns über die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem ESPO und der Stadtverwaltung. Zugleich hoffen wir, dass die nun getroffenen Regelungen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen insgesamt zu reduzieren, damit wir das aktive Sportleben in Vereinen so weiterhin aufrechterhalten können", erklärt Simone Raskob, Dezernentin für Umwelt, Verkehr und Sport.

Denn die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass Ansteckungen mit dem Coronavirus vorwiegend im privaten Umfeld stattfinden. Gerade im sportlichen Bereich, wo viele Personen aufeinander treffen, können alle Bürger*innen durch das richtige persönliche Verhalten zur Reduktion der Fallzahlen beitragen. Die aktuell gültigen Regelungen werden dabei gut umgesetzt, sodass beim Sporttreiben selbst kein größeres Infektionsgeschehen stattfindet.

Vereinsheime: Sperrstunde und Verkaufsverbot von Alkohol ab 23 Uhr
Da das Risiko einer Infektion mit steigender Kontaktzeit zu anderen, etwa in Umkleide-, Dusch- und Aufenthaltsräumen, jedoch stark zunimmt, hat die Stadt Essen strengere Regelungen festgelegt. So gelten die in der Anlage zur Coronaschutzverordnung NRW festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards für den gastronomischen Bereich ab dem 26. Oktober auch für Vereinsheime, also Räumlichkeiten, die im Eigentum von eingetragenen Vereinen stehen bzw. von solchen betrieben werden. In Vereinsheimen – auch solchen ohne Gaststättenerlaubnis – gelten damit ab 23 Uhr die Sperrstunde und das Verkaufsverbot von Alkohol, die bereits für die Gastronomie in Essen zur Anwendung kommen.

Keine Nutzung der Dusch- und Umkleideräume außerhalb des Schulsports
Als weitere Maßnahme wird ab Montag, 26. Oktober, grundsätzlich die Nutzung der Dusch- und Umkleideräume auf allen städtischen Sportanlagen außerhalb des Schulsports untersagt. Diese Regelung gilt auch für Sportanlagen in eigenverantwortlicher Nutzung der Vereine (EVN). Davon nicht betroffen sind die städtischen Schwimmbäder und die Sport- und Gesundheitszentren.

Verzicht auf kontaktintensiven Sport und richtiges Lüften
In Anlehnung an die Empfehlungen des Schulministeriums für den Schulsport appellieren die Stadt Essen und der ESPO dringend an alle Vereine und Sporttreibenden, auf kontaktintensive Übungen zu verzichten und auf alternative Übungen auszuweichen. Zudem ist für die Reduzierung des Ansteckungsrisikos besonders wichtig, jederzeit für die Durchlüftung der Räumlichkeiten zu sorgen. In den derzeit zur Verfügung stehenden Sporthallen der Stadt Essen ist das Lüften sichergestellt.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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