Die Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung, die seit Montag (02.11.) gelten, haben weitere Auswirkungen auf die Dienstleistungen der Stadt Essen.
Schließung der städtischen Sportanlagen
Die städtischen Sportanlagen und –plätze bleiben ab sofort täglich ab 16 Uhr geschlossen, auch die Anlagen in eigenverantwortlicher Nutzung der Vereine (EVN).
Damit soll sichergestellt werden, dass die Regelungen der Coronaschutzverordnung zur Untersagung des Freizeit- und Amateursportbetriebes auf öffentlichen Anlagen besser kontrolliert und umgesetzt werden können. Diese Entscheidung der Verwaltung wurde mit dem Essener Sportbund e.V. (Espo) abgestimmt.
Ausgenommen von der Schließung ist die sogenannte "Jedermann"-Sportanlage Schillerwiese im Stadtwald. Auch der Schulsport kann weiterhin in und auf allen städtischen Sportanlagen stattfinden.
Für den nach der Coronaschutzverordnung zugelassenen Individualsport stehen weiterhin die städtischen Grünanlagen und der Grugapark zur Verfügung.
Bolzplätze gelten nicht als Sportanlagen, sondern werden wie Spielplätze behandelt. Damit können diese geöffnet bleiben.
Begrenzung der Personenzahl bei Trauungen
Die neue Coronaschutzverordnung sorgt auch für Änderungen in den Trauzimmern der Stadt Essen. Um die vorgegebenen Abstände von 1,5 Meter einzuhalten und dem Hygieneschutz gerecht zu werden, müssen die zugelassenen Personenzahlen in den Traubereichen entsprechend der räumlichen Kapazitäten ab heute (03.11.) zum Teil angepasst werden:
Bei der Personenzahl handelt es sich um die zugelassene Gesamtzahl, also inklusive Brautpaar und Trauzeugen.
Alle Teilnehmer*innen an einer Trauung müssen – unabhängig vom Eheschließungsort - einen Mund-Nasen-Schutz tragen, dazu gehören auch das Brautpaar und die Trauzeugen.
Alle terminierten Eheschließungen können unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden.
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