Das aktuell rege Infektionsgeschehen sorgt auch für Änderungen in den Trauzimmern der Stadt Essen. Die zugelassene Personenzahl in den Traubereichen wird zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen angepasst. Ab Januar sollen in allen Traubereichen nur noch maximal fünf Personen zugelassen werden. Bei der Personenzahl handelt es sich um die zugelassene Gesamtzahl, also Brautpaar und Trauzeug*innen (alternativ zwei andere Gäste) und ein Fotograf (oder alternativ eine weitere Person).
Alle Teilnehmer*innen an einer Trauung müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, dazu gehören auch das Brautpaar und die Trauzeug*innen.
Alle bereits terminierten Eheschließungen können unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden.
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