Stadt Essen prüft Ankauf des Steinbruchs an der Laupendahler Landstraße und Ausweisung als Naturschutzgebiet

10.02.2021

Seit etwa zehn Jahren brütet ein Uhu, eine besonders geschützte und störanfällige Tierart, im Steinbruch in der Nähe der Laupendahler Landstraße in Essen-Werden.

Der ehemalige Steinbruch besteht aus zwei kleineren Felswänden. Bekannt ist, dass der Uhu beide Felswände fast ganzjährig nutzt: als Balzplatz, als Brutplatz, um seine Jungen großzuziehen, und als Versteck, Ruheplatz und Habitatzentrum (Lebensmittelpunkt).

Der Steinbruch Laupendahler Landstraße eignet sich nicht nur als Lebensraum für den Uhu, durch die Anlage von beispielsweise Kleingewässern, Legesteinhaufen und Totholzhaufen könnte dieser auch als Lebensraum für weitere Arten, wie Amphibien oder Libellen, entwickelt und als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Deshalb prüft die Stadt Essen nun den Ankauf des Geländes vom Ruhrverband als Eigentümer.

Naturschutzgebiete haben die Aufgabe Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tiere- und Pflanzenarten zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Derzeit nehmen in Essen Naturschutzgebiete etwa 1,6 Prozent der Stadtfläche ein. Gemäß Landesnaturschutzgesetz soll in Nordrhein-Westfalen ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope von 15 Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden. Derzeit sind es noch 11,7 Prozent. Die Stadt Essen könnte also einen kleinen Beitrag dazu leisten, den Biotopverbund zu stärken und den Artenrückgang zu verringern.

Zum Hintergrund

Die Untere Naturschutzbehörde wurde vom Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga beauftragt, einen neuen Landschaftsplan zu erstellen. Ein Landschaftsplan weist unter anderem Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmäler aus.

Ein Ziel des neuen Landschaftsplans für das Gebiet der Stadt Essen soll es sein, den Artenrückgang zu verringern. In Nordrhein-Westfalen stehen 45 Prozent der untersuchten Arten auf der Roten Liste und gelten damit in ihrem Bestand als gefährdet. Von den insgesamt 12.000 untersuchten Arten sind 40 Prozent der Farn- und Blütenpflanzen, 45 Prozent der Säugetierarten, über 50 Prozent der Vogelarten und 55 Prozent der Schmetterlingsarten gefährdet oder ausgestorben.

Die Stadt Essen will den Artenrückgang mit Hilfe von zwei Strategien verringern. Seit über 15 Jahren wird zum einen Naturschutz in die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft, die Erholungsnutzung und die Stadtentwicklung integriert. Mit dieser Methode können in erster Linie Arten geschützt werden, die auf menschliche Störungen nicht mit Abwanderung reagieren. Es gibt aber auch Arten, die besonders störanfällig sind, hierzu gehört der Uhu. Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass dessen Brutstätten sowie Ruhestätten besonders geschützt werden müssen.

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