Am heutigen Freitag (19.02.) hat das NRW-Gesundheitsministerium einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 veröffentlicht. Darin ist nun geregelt, dass weitere Impfangebote für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1 erfolgen sollen. Die Stadt Essen bereitet aktuell die Impfangebote für Beschäftigte der nachfolgend genannten Gruppen vor, die geimpft werden können, sobald der Impfstoff geliefert wird:
Regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige(s):
Des Weiteren:
Es wird klargestellt, dass soweit gemäß Ziffer 3 des Erlasses vom 5. Februar 2021 (Zahn-)Ärztinnen*Ärzten, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen*Patienten behandeln, ein Impfangebot zu unterbreiten ist, hiervon ausschließlich (Zahn-)Ärztinnen*Ärzte umfasst sind, die
Darüber hinaus können nun Impfungen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGen, Beatmungs-WGen vereinbart werden. Für Impfungen in diesen Einrichtungen steht jetzt auch der Impfstoff Moderna zur Verfügung. Sobald Erstimpfungen bei diesen Personengruppen abgeschlossen sind, kann auch Senior*innen in Einrichtungen des Betreuten Wohnens ein Impfangebot in den Einrichtungen gemacht werden.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung und dem Impfzentrum Essen erhalten Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_impfen.
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