Aktueller Erlass des Landes NRW sieht Impfungen weiterer Personengruppen vor

19.02.2021

Am heutigen Freitag (19.02.) hat das NRW-Gesundheitsministerium einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 veröffentlicht. Darin ist nun geregelt, dass weitere Impfangebote für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1 erfolgen sollen. Die Stadt Essen bereitet aktuell die Impfangebote für Beschäftigte der nachfolgend genannten Gruppen vor, die geimpft werden können, sobald der Impfstoff geliefert wird:

Regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige(s):

  • Betreuungsrichter*innen sowie Rechtspfleger*innen im Sinne von Betreuungsrechtspfleger*innen
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der medizinischen Dienste
  • Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpfleger*innen
  • Frisöre*Frisörinnen
  • Seelsorger*innen

Des Weiteren:

  • Medizinprodukteberater*innen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z. B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer*innen in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege

Es wird klargestellt, dass soweit gemäß Ziffer 3 des Erlasses vom 5. Februar 2021 (Zahn-)Ärztinnen*Ärzten, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen*Patienten behandeln, ein Impfangebot zu unterbreiten ist, hiervon ausschließlich (Zahn-)Ärztinnen*Ärzte umfasst sind, die

  • Patientinnen*Patienten wegen ihrer COVID-19-Infektion behandeln oder
  • die aerosolgenerierende Tätigkeiten (z. B. Bronchoskopie, Laryngoskopie, Abnahme von Sputumproben, In- und Extubation, zahnärztliche Tätigkeiten) durchführen.

Darüber hinaus können nun Impfungen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGen, Beatmungs-WGen vereinbart werden. Für Impfungen in diesen Einrichtungen steht jetzt auch der Impfstoff Moderna zur Verfügung. Sobald Erstimpfungen bei diesen Personengruppen abgeschlossen sind, kann auch Senior*innen in Einrichtungen des Betreuten Wohnens ein Impfangebot in den Einrichtungen gemacht werden.

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung und dem Impfzentrum Essen erhalten Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_impfen.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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