Am vergangenen Freitag, 26. Februar, hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Regelungen zum Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Impfverordnung des Bundes veröffentlicht. Nun steht fest, wie die Stadt Essen den Erlass konkret für die Essener*innen umsetzt.
Bürger*innen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu befürchten haben, können ab sofort einen Antrag auf eine Einzelfallentscheidung stellen.
Folgende Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
Die mit dem Antrag vorgelegten individuellen ärztlichen Zeugnisse müssen nach Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 ausgestellt sein.
Bei allen unklaren Fällen wird das Gesundheitsamt der Stadt Essen entscheiden, oder so wie es der Erlass vorsieht, die Unterlagen an die Träger der Rentenversicherungen weiterleiten.
Unterlagen können über die eingerichtete E-Mail-Adresse: Einzelfallentscheidung@essen.de übermittelt werden oder postalisch an das Gesundheitsamt der Stadt Essen, Hindenburgstraße 29, 45127 Essen.
Alle Einreichenden erhalten eine Rückmeldung und nach positivem Entscheid eine zeitnahe Vereinbarung für einen Impftermin.
Termine können so vergeben werden, wie der entsprechende Impfstoff (BionTech, AstraZeneca) zur Verfügung steht.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen mit chronischen Erkrankungen, die im Rahmen der Bundes-Impfverordnung bereits aufgeführt und in der Priorisierung berücksichtigt sind.
Weitere Informationen zur Coronaschutzimpfung und zum Impfzentrum Essen auf essen.de/coronavirus_impfen
Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen
Stadt Essen
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