Aufgrund der ab Montag, 29. März, gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRWund der darin verankerten Corona-Notbremse ergeben sich erneut Einschränkungen beim Betrieb der Stadtbibliothek.
Die Stadt Essen wird zwar per Allgemeinverfügung regeln, dass Bibliotheken und Archive unter Beachtung der Hygiene- und Abstand-Regeln öffnen können. Allerdings dürfte der Zutritt nur mit einem negativen Schnelltest erfolgen. Eine solche Zugangskontrolle kann personell in der Zentral- und in den Stadtteilbibliotheken derzeit nicht eingerichtet werden.
Um möglichst vielen Menschen weiterhin ein Angebot bieten zu können, wird die Stadtbibliothek Essen ab Montag, 29. März, wieder ihren Abhol-Service über den Abholpunkt an. Alle Servicekarteninhaber*innen können vorab bestellte Medien abholen, sowie ihre Medien zurückgeben – kontaktlos und unter Beachtung von Infektionsschutzmaßnahmen.
Insgesamt können maximal zehn Medien entweder über ein Online-Formular, das ab Montag, 29. März, auf der Homepage der Stadtbibliothek zu finden ist, oder telefonisch in der jeweiligen Bibliothek bestellt werden. Die vorbestellten Medien werden gegen Vorlage der Servicekarte zu den regulären Öffnungszeiten der Zentralbibliothek und den Stadtteilbibliotheken an ausgeschilderten Abholpunkten ausgegeben. Zur Abholung ist das Mitbringen der Servicekarte erforderlich. Die Abholung der Medien sollte allein erfolgen.
Eine automatische Verlängerung der Leihfrist findet nicht statt: Medien müssen fristgerecht zurückgegeben oder deren Leihfrist verlängert werden, da ansonsten Säumnisgebühren anfallen. Die Verlängerung kann telefonisch, per E-Mail oder im Internet erfolgen.
Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen
Stadt Essen
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45121 Essen
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