Die Stadt Essen hat zum Zweck der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Allgemeinverfügung erlassen, die bereits seit dem 29. März gilt.
In der am heutigen Freitag (23.04.) veröffentlichen angepassten Fassung wird darin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf bestimmten Straßen im öffentlichen Raum geregelt. Diese bereits bestehenden Regelungen gelten weiterhin in ausgewiesenen Bereichen, die stark frequentiert sind und dort, wo regelmäßig der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sodass eine erhöhte Infektionsgefahr besteht.
Im Gegensatz zur vorherigen Version wurden in der neuen, ab kommenden Montag, 26. April, geltenden Fassung der Allgemeinverfügung die bisherigen Regelungen zu Beerdigungen, der Behandlung von Vereinsheimen und den vereinseigenen Gastronomien sowie die Umsetzung der Corona-Notbremse gemäß der aktuell geltenden Coronaschutzverodnung des Landes Nordrhein-Westfalen gestrichen.
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