Essen überschreitet den Inzidenzwert von 165 – Schulen wechseln in Distanzunterricht, Kitas in den Notbetrieb

26.04.2021

In Essen wurde mit dem heutigen Tag (26.04.) der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen in einer aktuellen Allgemeinverfügung offiziell festgestellt. Damit gelten ab dem kommenden Mittwoch, 28. April, auch in Essen verschärfte Regelungen zum Schutz in der Corona-Pandemie.

Für die Schulen in Essen bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen kann weiterhin Präsenzunterricht stattfinden. Für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten, so sie nicht anderweitig betreut werden können.

Für die Essener Kindertageseinrichtungen gilt ab Mittwoch ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung. In dieser gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung zu Hygiene, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit, die Gruppentrennung und die dafür notwendige Stundenreduzierung um zehn Wochenstunden.

Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Die bedarfsorientierte Notbetreuung steht folgenden Kindern und Familien zur Verfügung:

  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde
  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist
  • Besondere Härtefälle in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungsangeboten aktiv angesprochen und eingeladen.

Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist.

Weitere Informationen sind essen.de/coronavirus_schulen_kitas zu finden.

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