In Essen wurde mit dem heutigen Tag (26.04.) der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen in einer aktuellen Allgemeinverfügung offiziell festgestellt. Damit gelten ab dem kommenden Mittwoch, 28. April, auch in Essen verschärfte Regelungen zum Schutz in der Corona-Pandemie.
Für die Schulen in Essen bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen kann weiterhin Präsenzunterricht stattfinden. Für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten, so sie nicht anderweitig betreut werden können.
Für die Essener Kindertageseinrichtungen gilt ab Mittwoch ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung. In dieser gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung zu Hygiene, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit, die Gruppentrennung und die dafür notwendige Stundenreduzierung um zehn Wochenstunden.
Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Die bedarfsorientierte Notbetreuung steht folgenden Kindern und Familien zur Verfügung:
Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist.
Weitere Informationen sind essen.de/coronavirus_schulen_kitas zu finden.
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