Grundsicherungsempfänger*innen in Essen erhalten im Mai eine Einmalzahlung von 150 Euro. Die Zahlung, veranlasst über das Sozialschutzpaket III, soll ihnen in der Corona-Pandemie einen zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum geben und gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich von Mehraufwendungen, die in Zusammenhang mit der Pandemie stehen.
Den Sonderbetrag erhalten alle erwachsenen Leistungsberechtigten, die im Auszahlungsmonat einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Auch junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft die Einmalzahlung, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.
Die Stadt Essen mit dem kommunalen JobCenter zahlt das Geld analog zur Bundesagentur für Arbeit nicht mit der normalen Regelleistung aus, sondern weist die Zahlung gesondert zum 10. Mai an. Wer sein Girokonto bei der Sparkasse hat, wird bereits im Laufe des Auszahlungstages über das Geld verfügen, Kund*innen anderer Banken am Folgetag.
Die Einmalzahlung wird automatisch vom JobCenter Essen angewiesen, es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung ist außerdem mit keiner speziellen Vorgabe verbunden, Leistungsberechtigte brauchen also keinen Nachweis über die Verwendung zu führen.
Für Kinder und Jugendliche in den Bedarfsgemeinschaften kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ein Anspruch auf den sogenannten Kinderbonus, ebenfalls in Höhe von 150 Euro, bestehen. Dieser ist wie alle Ansprüche, die das Kindergeld betreffen, jedoch nicht an das JobCenter, sondern an die Familienkasse zu richten.
JobCenter-Kund*innen wenden sich bei Fragen zur Sonderzahlung an die Geschäftsstelle im jeweiligen Stadtteil: Das JobCenter Essen ist mit seinen zwölf Geschäftsstellen und Sonderteams in der Corona-Zeit unter eigens eingerichteten Telefonanschlüssen und E-Mail-Adressen zu erreichen. Alle Rufnummern und E-Mail-Kontakte sind unter www.essen.de/jobcenter einsehbar.
Grundsicherungsempfänger*innen, die Leistungen vom Amt für Soziales und Wohnen beziehen, erhalten ebenfalls nach den vorgenannten Kriterien die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Diese wird zeitgleich mit den Leistungen für den Monat Mai 2021 überwiesen. Für Personen in vollstationären Einrichtungen, die einen Barbetrag erhalten, erfolgt die Auszahlung mit einer gesonderten Überweisung im Laufe des Monats Mai.
Das Sozialschutzpaket III wurde im Februar verabschiedet und am 10.März veröffentlicht. Es regelt unter anderem die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Grundsicherungsleistungen und legt die Einmalzahlung von 150 Euro an Leistungsempfänger*innen für Mai dieses Jahres fest.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse