Coronavirus: Land NRW kündigt weitere Lockerungen an

12.05.2021

Die Landesregierung hat heute (12.05.) umfangreiche Lockerungen angekündigt, die im Rahmen der neuen Coronaschutzverordnung für Kommunen gelten sollen, in denen stabil eine 7-Tage-Inzidenz von 100 bzw. 50 unterschritten wird.

Beispielsweise soll ab einem Inzidenzwert von unter 100 die Außengastronomie öffnen können, ab einer Inzidenz von unter 50 auch die Innengastronomie. Auch im Bereich Tourismus, Einzelhandel, Messen, Veranstaltungen und Kultur sind Lockerungen angekündigt worden.

Die neue Coronaschutzverordnung, die diese Lockerungen im Detail regeln soll, soll bereits ab kommenden Samstag, 15. Mai, gelten.

Viele der dann möglichen Dienstleistungen sollen weiterhin nur von Personen in Anspruch genommen werden können, die einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können. Zukünftig sollen die Testergebnisse allerdings 48 Stunden lang gültig sein.

Geimpfte und genesene Personen sollen dabei den negativ Getesteten weiterhin gleichgestellt werden, so wie es die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes vorsieht.

Corona-Notbremse gilt weiterhin in Essen – Inzidenz muss stabil unter 100 sein

In Essen werden die neuen Lockerungen allerdings noch nicht umgesetzt werden können. Da eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 100 noch nicht erreicht wurde, gelten bis dahin weiterhin die Regelungen der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse.

Damit die angekündigten Lockerungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW für Essen gelten können, muss die Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Inzidenzwert von unter 100 unterschreiten. Erst dann wird die Landesregierung im Rahmen einer Allgemeinverfügung feststellen, dass die Stadt Essen nicht mehr unter die Regelungen der Corona-Notbremse fällt.

Ab dem übernächsten Tag nach dieser Feststellung wird die bundeseinheitliche Corona-Notbremse nicht mehr für die Stadt Essen maßgebend sein, sondern nur noch die Regelung des Landes, im Rahmen der dann geltenden Coronaschutzverordnung.

Die Stadt Essen wird die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informieren, wann sich Änderungen bei den in Essen gültigen Regelungen ergeben.

Eine Übersicht der aktuell gültigen Regelungen ist unter essen.de/coronavirus_regeln zu finden.

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