Bundes-Notbremse tritt in Essen außer Kraft: ab Freitag, 21. Mai, Lockerungen

19.05.2021

Die seit 24. April für Essen geltende bundeseinheitliche Corona-Notbremse greift nur noch bis einschließlich Donnerstag, 20. Mai. Ab Freitag, 21. Mai, gelten wieder die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW. Die Stadt Essen erlässt darüber hinaus zwei Allgemeinverfügungen, die ebenfalls ab Freitag gelten.

Fünf Tage in Folge Inzidenz unter 100
Die bundeseinheitliche Notbremse wird grundsätzlich am übernächsten Tag aufgehoben, nachdem ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 hat. Essen lag heute (19.05.) den fünften Tag in Folge unter der Marke von 100, sodass ab kommenden Freitag nicht mehr die strengeren Regelungen der Notbremse zur Anwendung kommen. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute (19.05.) in einer Allgemeinverfügung entsprechend festgestellt.

Lockerungen ab Freitag
Ab Freitag, 0 Uhr, gilt damit auch die Ausgangssperre nicht mehr. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert, sodass sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen können. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Hausstand. Auch sind wieder Besuche der Außengastronomie möglich oder von Konzerten und Aufführungen, die mit bis zu 500 Zuschauer*innen unter freiem Himmel stattfinden können. Zudem dürfen zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels Kund*innen wieder ohne Termin empfangen, dafür aber mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest. Dieser ist künftig 48 Stunden anstatt der vorherigen 24 Stunden gültig. Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene, die Personen mit negativem Test gleichgestellt sind, gelten weiterhin.

Hotels dürfen ebenfalls wieder bei einer Auslastung von 60 Prozent öffnen, ebenso wie Freibäder, in denen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest das reine Schwimmen gestattet, die Nutzung der Liegewiesen jedoch untersagt ist. Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen in den verschiedenen Bereichen des Alltags finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_regeln.

Regelungen zur Maskenpflicht und für Beerdigungen
Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Essen über die Coronaschutzverordnung hinaus ihre Maskenpflicht auf bestimmten Straßen, beispielsweise auf der Kettwiger Straße oder der Rüttenscheider Straße, verlängert. Darüber hinaus wird die Teilnehmer*innenzahl für Beerdigungen auf 50 Personen begrenzt.

Modellprojekt kann starten
Kommenden Freitag kann in Essen nun auch ein innovatives Modellprojekt des Landes NRW starten – zum sicheren Trainingsbetrieb im Fitnessstudio. Die Stadt Essen und FitX setzen mit wissenschaftlicher Unterstützung des Universitätsklinikums Essen das Modellprojekt um. Details dazu regelt eine weitere Allgemeinverfügung der Stadt Essen.

Im Mittelpunkt des Projekts, das im Studio Essen-Limbecker Platz des Fitnessbetreibers umgesetzt wird, steht der Aspekt der innovativen Steuerung der Lüftungsanlagen. Daneben spielt die Umsetzung der Abstands-, Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen eine wichtige Rolle. Unter den Realbedingungen des Studiobetriebs soll dargestellt werden, wie ein verantwortungsvoller Betrieb der Fitnessstudios wieder möglich ist. Es soll durch Messungen nachgewiesen werden, dass sich die Luft im Studio durch eine innovative Steuerung und Regelung der Lüftungsanlagen hinsichtlich der Aerosolbelastung nicht maßgeblich von der Luft beim Sport im Freien unterscheidet.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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