Christinenpark wird gesperrt

01.07.2021

In den vergangenen Wochen, insbesondere in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag wurde der Christinenpark in Rüttenscheid häufig von Feiernden als Party-Location genutzt. Hierbei kommt es bis in die frühen Morgenstunden zu Lärmbelästigung für Anwohner*innen und zu einer Vermüllung des Parks. Insbesondere auf dem Spielplatz kommt es immer wieder zu Glasbruch, was zu einer Verletzungsgefahr von Kindern führt.

Auch eine erhöhte Präsenz der Polizei sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes führten in den vergangenen Wochen zu keiner Verbesserung der Situation. Nach Auflösung der Personengruppen im Christinenpark bildeten sich nach kurzer Zeit erneut dieselben Personengruppen, der Effekt der Auflösung war nur kurzzeitig vorhanden.

Deshalb hat die Stadt Essen eine Allgemeinverfügung verfasst, die an den kommenden Wochenenden ein Nutzungsverbot des Christinenparks in den nächtlichen Stunden ausspricht.

Diese Allgemeinverfügung richtet sich nach Ziffer 1 an alle Personen, die eine Einkehr oder einen Aufenthalt im Christinenpark an Freitagen oder Samstagen ab 22:00 bis 06:00 Uhr des darauf folgenden Tages beabsichtigen.

Die Rechtsgrundlage für die getroffene Anordnung findet sich in § 14 Abs. 1 OBG. Danach können die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

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