Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (09.12.) die Aufstellung der Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens für den Bereich Joachimstraße/Rotthauser Straße (42 E) beschlossen.
Der rund sieben Hektar große Bereich liegt im Stadtbezirk VII, im Stadtteil Kray zwischen der Joachimstraße bzw. Rotthauser Straße und der Rheinischen Bahn. Er umfasst größtenteils die Flächen eines ehemaligen Recyclingbetriebes, der Ende 2016 aufgegeben wurde. Im März 2018 gab es Bestrebungen für die Wiederinbetriebnahme der verbliebenen Anlagen. Die zuständige Immissionsschutzbehörde hat im April 2018 die Anzeige zur Wiederinbetriebnahme der Anlage aus Gründen des Immissionsschutzes abgelehnt, da diese nicht erwünscht ist und nicht den Zielen der Stadtentwicklung entspricht.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,-planung und Bauen (ASPB) der Stadt Essen hatte in seiner Sitzung im März 2021 die Verwaltung beauftragt, für die Fläche "42 E Joachimstraße/Rotthauser Straße" eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Zukünftig sollen eine Wohnbebauung mit wohnverträglicher Gewerbenutzung im kleineren Umfang (im vorderen Zugangsbereich) sowie siedlungsgebundene Grünflächen und eine Kindertagesstätte ermöglicht werden. Ziel ist außerdem die Prüfung einer neuen Ost-West-Wegeverbindung von der Joachimstraße bis zur Rotthauser Straße. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Der förmliche Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit einer wohnbaulichen Zielsetzung wurde dann am 17. Juni 2021 gefasst.
Da sich die geplante Nutzung nicht aus der gegenwärtigen Darstellung bzw. Festlegung des Regionalen Flächennutzungsplans entwickeln lässt, ist es erforderlich, die bisherige Darstellung und Festlegung im Regionalen Flächennutzungsplan überwiegend in Wohnbaufläche/Allgemeiner Siedlungsbereich und maßstabsbedingt in einem kleinen Teilbereich als Grünfläche/Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich zu ändern.
Zum Hintergrund
Am 06.07.2017 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Joachimstraße/Rotthauser Straße" gefasst. Zielsetzung war, die Flächen des ehemaligen Recyclingbetriebs einer höherwertigen gewerblichen Nutzung zuzuführen. Zwischenzeitlich hat sich die städtebauliche Zielsetzung aufgrund fehlender Interessenten für eine gewerbliche Nutzung für den Bereich geändert.
Weitere alternative Nutzungen sind auf der Fläche des ehemaligen Recyclingbetriebs nur schwer vorstellbar, da sich in unmittelbarer Nähe mit der angrenzenden Wohnbebauung eine sensible Nutzung befindet. Das nordwestlich gelegene Gewerbegebiet wird räumlich durch eine Kleingartenanlage getrennt. Im Rahmen der räumlichen Gliederung soll auch zukünftig ein Grünbereich den Allgemeinen Siedlungsbereich von den gewerblichen Bereichen abtrennen. Eine Erweiterung des angrenzenden Gewerbegebietes erscheint vor dem Hintergrund des erheblichen Bedarfs an Wohnbauflächen in der Stadt Essen als wenig sinnvoll.
Messung der PCB-Belastung
In Zusammenhang mit dem Schredderbetrieb der ehemaligen Firma Richter wird im Stadtteil Kray seit Jahren die Luftbelastung durch polychlorierte Biphenyle (PCB) überwacht. Trotz der Stilllegung stand der Stadtteil auch im vergangenen Jahr im Blickpunkt der Bezirksregierung Düsseldorf als Überwachungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und des Umweltamtes der Stadt Essen.
Das LANUV betreibt seit Jahren Messstellen zur Überprüfung der Schadstoffbelastung in Kray, an denen Grünkohl aufgrund seiner großen Blattoberfläche als Bioindikator eingesetzt wird. Da der Gesetzgeber keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte festgelegt hat, wird die sogenannte regionale Hintergrundbelastung als Vergleichswert für eine Beurteilung zugrunde gelegt. Für dioxinähnliche PCB wird zusätzlich der so genannte EU-Auslösewert herangezogen.
Im Jahr 2020 wurde erneut anhand von Grünkohlproben die PCB-Belastung gemessen. Insgesamt wurden an fünf Messpunkten Untersuchungen durchgeführt. Erfreulicherweise zeigen die Ergebnisse, dass die PCB-Belastung an den Messpunkten deutlich rückläufig ist, drei der Messpunkte weisen gar keine Erhöhung der PCB-Werte im Vergleich zur Hintergrundbelastung auf, rückläufig sind vier der fünf Messpunkte. Trotz eines Rückgangs sind die Messwerte an zwei Punkten dennoch weiterhin erhöht. Beide Punkte grenzen allerdings unmittelbar an das ehemalige Betriebsgelände der Firma Richter. Die ebenfalls untersuchten dioxinähnlichen PCB Gehalte überstiegen an vier von den fünf untersuchten Messpunkten den Wert der Hintergrundbelastung in NRW, allerdings nur an zwei Messpunkten auch den EU-Auslösewert.
Die jährlichen Untersuchungen werden seitens des LANUV an allen fünf Standorten weiterhin fortgesetzt. Da PCB zu 90 Prozent über die Nahrung aufgenommen wird, empfehlen die Stadt Essen und das LANUV Anwohner*innen sowie den Kleingärtner*innen in den betroffenen Bereichen (KGA Bonifacius Joachim und Hausgärten Kruckenkamp und Am Mechtenberg) weiterhin vorsorglich, den Verzehr von Grünkohl und anderem Blattgemüse wie Mangold, Endivie oder Spinat aus eigenem Anbau auf maximal zweimal in der Woche zu beschränken.
Eine Gesundheitsgefährdung durch das Spielen im Freien besteht nicht und auch der Aufenthalt im Freien ist unbedenklich. Dies gilt uneingeschränkt auch für Kinder. Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Essen an betroffene Bürger*innen, individuelle gesundheitliche Beratungen und Untersuchungen vornehmen zu lassen, besteht weiterhin.
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