Stadtrat prüft zukünftige Finanzierung der Ruhrbahn

23.02.2022

Der Rat der Stadt Essen hat sich in seiner Februar-Sitzung mit der zukünftigen Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschäftigt. Der ÖPNV im Essener Stadtgebiet hat eine hohe Bedeutung. Er stellt die Mobilität der Bürger*innen im Rahmen der Daseinsfürsorge sicher und leistet einen erheblichen Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität. Erklärtes Ziel ist, im Rahmen des sogenannten Modal Splits einen ÖPNV-Anteil von mindestens 25 Prozent zu erreichen, was in den letzten Jahren zu Angebotserweiterungen, zum Beispiel im Rahmen der Modellstadt der Ruhrbahn geführt hat. Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Jahren allerdings zu rückläufigen Fahrgastzahlen geführt. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen oder die weite Verbreitung von Homeoffice-Regelungen haben zu einem geänderten Nutzungsverhalten geführt. Auch die kassentechnischen Einnahmen sind seit 2020 daher rückläufig. Aus heutiger Sicht besteht seitens der Ruhrbahn die Erwartung, dass es noch bis zum Jahr 2025 dauern könnte, bis die Fahrgastzahlen wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen. Neben den beschriebenen Effekten der Pandemie kommen weitere Herausforderungen auf die Ruhrbahn zu. Der zukünftige Betrieb der Busse mit Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis erfordert hohe Investitionen, die nicht ohne weiteres und in vollem Umfang auf der Einnahmenseite refinanziert werden können. Langfristig wird auch die fortschreitende Digitalisierung hin zum autonomen Fahren – bei allen Chancen – zunächst zusätzlichen Kapitalbedarf auslösen. Dies alles birgt finanzielle Risiken für den Haushalt der Stadt Essen. Die Finanzierung der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Ergebnisverschlechterungen konnte in 2020 und voraussichtlich auch in 2021 weitgehend über Rettungsschirme von Bund und Land aufgefangen werden. Im Zeitraum 2023-2026 zeigt sich allerdings bereits heute eine Finanzierungslücke von knapp 100 Millionen Euro und allein im Jahr 2026 von 30 Millionen Euro – Tendenz steigend. In der Finanzplanung der Stadt bestehen grundsätzlich keine Spielräume, die zusätzlichen Finanzbedarfe zu übernehmen. Eine Verlustübernahme kann durch den städtischen Haushalt aktuell nicht geleistet werden, sodass die zukünftige Finanzierung des ÖPNV ohne neue Finanzierungsquellen nicht gesichert werden kann.

Der Rat der Stadt Essen hat die Verwaltung deshalb beauftragt, gemeinsam mit anderen Kommunen über den Deutschen Städtetag und den Städtetag Nordrhein-Westfalen eine auskömmliche Finanzierung bei Bund und Land einzufordern. Die Bundes- und Landesregierung seien weiter in der Pflicht, schnell zu handeln und kommunale Handlungs- und Planungssicherheit durch eine ausreichende Finanzierung des ÖPNVs zu schaffen. Dazu bedürfe es einer Fortsetzung der coronabedingten Verlustausgleiche im Jahr 2022 und darüber hinaus, einer Ergänzung der bestehenden Finanzierungsinstrumente, um Hilfen zur Sanierung der ÖPNV-Systeme sowie zur Finanzierung von Betriebskosten des ÖPNV, die weitere Unterstützung für einen bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV zur Erreichung der Klimaziele sowie einer verstärkten Förderung der Umstellung auf nachhaltigere Antriebstechniken.

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