Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wurde in seiner heutigen (10.03.) Sitzung über das weitere Vorgehen beim Verkehrskonzept Essen-Werden in Kenntnis gesetzt. Nach dem der Rat 2017 die Umsetzung des Verkehrskonzeptes beschlossen hatte, klagte eine Anwohnerin dagegen, mit dem Ergebnis das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Essen die Umsetzung des Konzeptes untersagte. Für die weitere Vorgehensweise für das Verkehrskonzept hat das Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen nun eine rechtliche und schalltechnische Beratung in Auftrag gegeben
Ausgangslage
Bereits seit vielen Jahren bestehen im Ortskern von Werden verkehrliche Probleme. Der Ratsbeschluss zum Moderationsverfahren Grüne Harfe im Jahre 2011 wurde zum Anlass für eine Verkehrsuntersuchung zum Ortskern von Werden genommen, die vom Amt für Stadtplanung und Bauordnung in Auftrag gegeben worden ist. Ziel dieser Verkehrsuntersuchung war das Entwickeln eines kurzfristig umsetzbaren Verkehrskonzeptes, welches auf aufwendige und teure Umbauten wie Tunnel oder Ortsumgehungsstraßen verzichtet und dennoch zu einer Verbesserung der Situation führt. Der Rat der Stadt Essen hat im Juli 2017 auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung den Bau und Baubeginn des "Verkehrskonzeptes Werden" beschlossen.
Das damalige Konzept sah vor, nicht nur den Verkehrsfluss in das Ortszentrum von Werden zu optimieren, sondern auch hohe Luftbelastungen durch den Straßenverkehr, vor allem im Bereich der Brückstraße, zu verringern. Deshalb sollte die Brückstraße zukünftig verkehrlich entlastet werden, indem der Durchgangsverkehr auf die Abteistraße verlagert wird. So sollte sowohl eine städtebauliche Verbesserung für den Ortsteil aber auch eine Reduzierung der Schadstoffe in der Brückstraße erreicht werden. Nichtsdestotrotz war das Vorhaben in Teilbereichen mit Lärmzunahmen verbunden. Nach den Aussagen des damals vorliegenden Lärmgutachtens sanken im Rahmen des Verkehrskonzepts in der Brückstraße die Beurteilungspegel zwar deutlich ab, in der Abteistraße und in Bereichen des Werdener Marktes stiegen sie dagegen aber an.
Wegen der negativen Auswirkungen des Verkehrskonzeptes auf einige Bereiche erhob eine Anwohnerin Klage. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen kam zu dem Entschluss, dass die Änderung des Verlaufes der B 224 durch das Verkehrskonzept Essen-Werden einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) bedurfte. Diese Vorprüfung fehlte jedoch und das Gericht hat klargestellt, dass sie nicht deswegen entbehrlich sei, weil die für das Gebiet bestehenden Bebauungspläne einen Planfeststellungsbeschluss ersetzen.
Weitere Vorgehensweise
Um die weitere Vorgehensweise für das Verkehrskonzept festzulegen aber auch im Hinblick auf zukünftige Baumaßnahmen hat das Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen eine rechtliche und schalltechnische Beratung in Auftrag gegeben.
Höherer Lärm führt nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Planung, sofern dabei ein entsprechender Schallschutz gewährt wird. Die Abwägung aller Belange sind in beiden möglichen Baurechtsverfahren, der Planfeststellung oder dem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan vorgesehen.
Für eine fundierte und gerichtsfeste Abwägung aller Belange sind aktuelle Datengrundlagen unerlässlich. Hierfür muss die veraltete Verkehrsuntersuchung aus 2010 durch ein neues Verkehrsgutachten sowie die erforderlichen Umweltgutachten insbesondere zur Lärm- und Luftschadstoffimmission ersetzt werden. Dabei sind die neuen Ziele des zukünftigen Modal-Splits von 4 x 25 Prozent zu berücksichtigen. Anschließend ist das Verkehrskonzept Werden einer Prüfung zu unterziehen, ob eine Umsetzung unter den aktualisierten Prognosevoraussetzungen überhaupt noch angezeigt ist.
Aufgrund der erheblichen Widerstände in Teilen der Bevölkerung von Werden ist davon auszugehen, dass weiter gegen das Verkehrskonzept vorgegangen bzw. geklagt werden wird, was die Verfahrensdauer dann nochmals erheblich verlängern wird.
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