Aufgrund des aktuell leicht nachlassenden Infektionsgeschehens sowie der besonderen Bedarfslage passt die Stadt Essen die Regeln bei standesamtlichen Trauungen an. Ab Mittwoch, 6. April, werden in den Traubereichen, je nach Raumgröße, mehr Personen zugelassen. Darüber hinaus gilt zusätzlich ein dreistufiger Schutz.
Die Personenzahl in den Trauzimmern wird bis auf weiteres wie folgt erhöht:
*abhängig von der Größe des Schiffes
Da mit einer Erhöhung der Personenzahl die bestehenden Hygieneregeln der Stadt Essen – insbesondere die Abstandsregel – in den Trauzimmern nicht mehr eingehalten werden können, wird ab Mittwoch, 6. April, zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie der an der Eheschließung teilnehmenden Bürger*innen zusätzlich ein dreistufiger Schutz eingeführt:
Das Standesamt informiert alle Brautpaare persönlich über die neu geltenden Regelungen.
Stadt Essen behält Schutz- und Hygienemaßnahmen in allen anderen Bereichen bei
In allen anderen Bereichen der Stadtverwaltung bleiben die bisherigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zunächst bis auf weiteres bestehen, um einen größtmöglichen Schutz sowohl für die Mitarbeiter*innen als auch für die Bürger*innen sicherzustellen. In städtischen Gebäuden gelten für Besucher*innen weiterhin die 3G-Regel und die Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Masken). Das gilt auch für die kulturellen Einrichtungen der Stadt, wie die Stadtbibliothek oder die Volkshochschule.
Mehr Infos dazu sind auf www.essen.de/coronavirus_verwaltung zu finden.
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