Die Stadt Essen erhält ab heute (19.04.) Unterstützung bei der Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine. Das Land NRW hatte den Kommunen angeboten, die Registrierungen vor Ort mit "mobilen Teams" zu unterstützen. Das Angebot hat die Stadt Essen angenommen und es wurden heute fünf PIK-Stationen des Landes in der Koordinierungsstelle im Bürgeramt Borbeck aufgebaut, die voraussichtlich morgen ihren Dienst aufnehmen können. Bedient werden müssen die PIK-Stationen mit eigenem Personal der Stadt Essen, das extra dafür abgestellt werden muss.
Alle Personen, die ab morgen einen Termin zur Anmeldung und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in der Koordinierungsstelle in Borbeck haben, durchlaufen auch die vollständige Registrierung. Der Einsatz der PIK-Stationen des Landes NRW wurde bisher bis zum 13. Mai zugesagt. Ob und wann eine Registrierung von Geflüchteten erfolgen kann, die bereits einen Termin in Borbeck hatten und in Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind, ist noch offen. Die Ausländerbehörde Essen wird die Betroffenen entsprechend informieren.
Die Stadt Essen hat in der 14. Kalenderwoche mit der Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine in der Koordinierungsstelle in Borbeck gestartet. Vorher war eine komplette Registrierung nicht möglich, da dazu zwingend die Nutzung einer PIK-Station nötig ist. Darüber hinaus ist eine komplette Registrierung mittels PIK-Station zeitaufwendig, sie dauert durchschnittlich zwischen 30 und 40 Minuten pro Person.
Die begrenzten zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde Essen wurden daher auf die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen gelegt, da diese von den Geflüchteten zwingend für den Zugang zu anderen Dienstleistungen gebraucht wird: Erst mit der Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktionsbescheinigung kann ein Bankkonto eröffnet, eine Wohnung angemietet und eine Arbeit aufgenommen werden. Aufgrund dieser Priorisierung hat die Stadt Essen es mit Stand heute geschafft, bisher 2.007 Personen in Essen anzumelden und 1.924 Menschen eine Fiktionsbescheinigung auszustellen.
Dazu kommt, dass die Ausländerbehörde Essen selbst nur über eine PIK-Station verfügt. Diese allein wäre für die Registrierung der inzwischen in Essen über 4.700 erfassten Geflüchteten aus der Ukraine nicht ausreichend. Die Registrierung so vieler Personen mit nur einer PIK-Station würde Monate dauern. Es wurden bereits vor Wochen weitere Geräte zur Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine bei der Bundesdruckerei bestellt. Allerdings konnten noch keine Zusagen getroffen werden, ob und wann diese geliefert werden.
Die PIK-Station der Ausländerbehörde Essen wurde bis Ende der 13. Kalenderwoche im normalen Tagesgeschäft der Ausländerbehörde Essen benötigt. Sie wurde zu Beginn der 14. Kalenderwoche abgebaut und zur Koordinierungsstelle nach Borbeck gebracht. Dort wurden bereits die ersten vollständigen Registrierungen durchgeführt, parallel zu den Terminen zur Anmeldung und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Bis heute wurden ohne die Unterstützung des Landes NRW 114 komplette Registrierungen durchgeführt.
Den Geflüchteten aus der Ukraine selbst entstehen keine Nachteile, wenn sie nicht vollständig registriert werden. Es handelt sich dabei um die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe und dient der Verbesserung der Sicherheitslage.
Zum Hintergrund
Grundsätzlich müssen alle Personen, die aus der Ukraine kommen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen, vollständig registriert werden. Dies geschieht an sogenannten PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) durch die Bundes- oder Länderpolizei, Mitarbeitende des BAMF in den Außenstellen und Ankunftszentren oder Mitarbeitende der Länder in Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Ankunftszentren.
Hierbei werden persönliche Daten aufgenommen. Alle Antragstellenden werden fotografiert; von Personen ab dem 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke abgenommen. Die aufgenommenen Daten werden zentral im sogenannten Ausländerzentralregister gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben später alle öffentlichen Stellen in dem Umfang, den sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen. Unter anderem werden die neu aufgenommenen Daten mit bereits vorhandenen Daten des Ausländerzentralregisters sowie den Daten des Bundeskriminalamtes abgeglichen.
Weitere Informationen auf www.essen.de/ukraine.
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