Am Freitag, 1. Juli, starten die neu eingerichteten Grillzonen im Stadtgarten und im Nordpark als Pilotprojekt. Damit darf in den beiden Parkanlagen nur noch auf den ausgeschilderten Flächen gegrillt werden. Zudem ist mit der Einrichtung der Zonen ein generelles Grillverbot in den anderen Parkanlagen im Stadtbezirk I verbunden – beispielsweise im Segerothpark. In allen anderen Stadtbezirken gilt dieses generelle Grillverbot nicht, da es dort noch keine eingerichteten Grillzonen gibt. Es gelten allerdings weiterhin die bestehenden Verbote im Krupp-Park, im Hallopark und sowie im Schloßpark Borbeck.
Einrichtung der Grillzonen
Die Grillzonen werden durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Damit die Nutzer*innen ihren Müll vor Ort entsorgen können, wurden Stationen mit 1.100 Liter Großcontainern eingerichtet, die jahreszeitlich angepasst geleert werden. Für die in der Regel noch heiße Grillasche wurden separate Entsorgungsstationen aufgestellt. Zur Ausstattung der Grillzonen gehören auch mobile, öffentliche Toiletten. Im ersten Schritt werden in beiden Parkanlagen chemische Toiletten bereitgestellt, die in den kommenden Wochen noch eine Einhausung erhalten. Im Stadtgarten wird die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Ökotoilette ersetzt.
Kontrolle und Regeln der Grillzonen
Die Grillzonen werden ordnungsrechtlich überwacht: in den Grillzonen sind die Nutzungsregeln einzuhalten und außerhalb der Grillzonen wird, zunächst nur im Stadtbezirk I, das neue Grillverbot durchgesetzt. In der ersten Zeit wird der Kommunale Ordnungsdienst vor allem über die neuen Regelungen aufklären und die Besucher*innen der Grünanlagen dahingehend ansprechen. Bei einem Verstoß sind allerdings Bußgelder möglich. Das Grillen außerhalb einer Grillzone kann mit einem Bußgeld ab 150 Euro bestraft werden. Für illegale Müllablagerungen, die im Zusammenhang mit Grillen entstehen können, kann ein Bußgeld ab 100 Euro festgesetzt werden.
Folgende Nutzungsregeln gelten für die Grillzonen:
Zum Hintergrund
Im August 2020 hat der Rat der Stadt Essen mit der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen ein allgemeines Grillverbot und die Einrichtung von Grillzonen auf den Weg gebracht. Außerhalb von Grillzonen soll das Grillen zukünftig im Stadtgebiet nicht mehr erlaubt sein.
Mit dem Pilotprojekt der beiden Grillzonen im Stadtbezirk I werden in diesem Jahr erste Erfahrungen gesammelt. Diese sollen dann genutzt werden, um weitere Grillzonen im Stadtgebiet einzurichten.
Unter dem folgenden Link können Sie sich die Stadtbezirke der Stadt Essen einblenden lassen:
https://geo.essen.de/stadtplan/
Mehr Informationen zu den Grillzonen sind unter www.essen.de/grillzonen zu finden.
Stadt Essen
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