Nach der Ausweitung des Testbetriebs im Jahr 2023 erfolgt nun eine Verstetigung der Grillzonen im Essener Stadtgebiet.
Folgende Grillzonen wurden eingerichtet
- Bezirk I: Stadtgarten und Nordpark
- Bezirk II: Elsa-Brändström-Park
- Bezirk III: Gervinuspark
- Bezirk IV: Parkanlage Residenzaue
- Bezirk V: Kaiser-Wilhelm-Park
- Bezirk VII: Volksgarten Kray, Grünanlage Hengler Straße, Hörster Feld
- Bezirk IX: Im Löwental (ehemaliges Freibad Werden)
Grillverbot auf anderen Anlagen und Verkehrsflächen
In Stadtbezirken mit einer eingerichteten Grillzone ist das Grillen in Anlagen und auf Verkehrsflächen außerhalb dieser Zone nicht gestattet. Mit der Einrichtung einer Grillzone im Löwental im Bezirk IX darf nun zum Beispiel auf der Brehminsel in Werden nicht mehr gegrillt werden.
Für die Durchsetzung des Grillverbotes im Stadtgebiet gilt weiterhin die Regelung, dass in Stadtbezirken, in denen eine Grillzone zwar eingerichtet werden könnte, aber die Bezirksvertretung die Einrichtung versagt, ein Grillverbot nicht vollzogen wird. Diese Regelung findet im Bezirk VI Anwendung.
In den Bezirken, in denen es nicht möglich ist, Grillzonen einzurichten, wird hingegen ein Grillverbot vollzogen. Diese Regelung findet im Bezirk VIII Anwendung.
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Markierung vor Ort
Die Grillzonen werden vor Ort durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Damit deutlich wird, wo gegrillt werden darf und wo nicht, werden die Flächen mit roten Pollern markiert. So werden den Nutzerinnen und Nutzern der Verlauf und die Grenzen der Flächen nachvollziehbar aufgezeigt.