Im Februar hat der Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates beschlossen. Bis Montag, 15. August, können sich alle Essener Bürger*innen, die zum Personenkreis der Menschen mit Behinderungen und der chronischen Erkrankungen gehören und volljährig sind, um eine Mitgliedschaft im Inklusionsbeirat bewerben.
Ziel des Inklusionsbeirates der Stadt Essen ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Essen zu beseitigen beziehungsweise zu verhindern und diesen eine politische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Inklusionsbeirat soll sich insbesondere der öffentlichen, behindertenrelevanten Probleme annehmen und die Gesamtinteressen dieses Personenkreises vertreten. Zudem soll der Inklusionsbeirat künftig dem Rat der Stadt Essen, seinen Ausschüssen und der Stadtverwaltung Essen bei Fragen zur Inklusion fachlich beratend zur Seite stehen.
Die Grundlagen für die Einrichtung des Inklusionsbeirates stehen – es fehlen nur noch die dazugehörigen Mitglieder*innen. Bis Mitte August können sich alle Essener Bürger*innen des erwähnten Personenkreises bewerben, um Teil des Inklusionsbeirates zu werden.
Wenn Sie politisch Mitwirken und dem Rat der Stadt Essen und der Verwaltung beratend zur Seite stehen, möchten, bewerben Sie sich jetzt. Die Stadt Essen freut sich über Ihr Interesse!
Alle notwendigen Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Inklusionsbeirates unter: www.essen.de/Inklusionsbeirat
Erforderliche Unterstützungsleistungen, wie Gebärdendolmetscher, technische Unterstützung, oder Assistenzleistungen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zum Hintergrund
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 23. Februar die Einrichtung eines Inklusionsbeirats beschlossen (siehe rechts). Hier sollen Menschen mit Behinderungen und oder chronischen -Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expertinnen und Experten in eigener Sache beraten und empfehlen können - getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns".
Die Stadt Essen kommt mit der Einrichtung des Inklusionsbeirates der am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. Diese fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu verhindern.
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