Der Rat der Stadt Essen hat in der Sitzung vom 23. Februar 2022 die Einrichtung eines Inklusionsbeirats mit der dazugehörigen Satzung und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion beschlossen.
Mit dem Beschluss kommt die Stadt Essen der am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene United Nations-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. Diese fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu verhindern. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.