Inklusionsbeirat

Gründung

Der Rat der Stadt Essen hat in der Sitzung vom 23. Februar 2022 die Einrichtung eines Inklusionsbeirats mit der dazugehörigen Satzung und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion beschlossen.

Mit dem Beschluss kommt die Stadt Essen der am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene United Nations-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. Diese fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu verhindern. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.

Satzung

Die durch den Rat der Stadt Essen beschlossene Satzung dient dem Inklusionsbeirat als Arbeitsgrundlage und konkretisiert die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Inklusionsbeirates sowie die Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt und der Verwaltung.

Aufgaben

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Essen zeichnen sich durch ihre Vielfältigkeit aus. Auch die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sind ein Teil dieser Vielfalt.
Für diesen Personenkreis wird ein Gremium geschaffen, welches Raum bietet, Problemlagen, Wünsche und Anregungen zu thematisieren und zu diskutieren.

Der Inklusionsbeirat zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expertinnen und Experten in eigener Sache beraten und empfehlen können - getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns".

Insbesondere wird sich der Inklusionsbeirat der öffentlichen, behindertenrelevanten Themen annehmen und die Gesamtinteressen dieses Personenkreises vertreten.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • Stellungnahme zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben
  • Beratung des Rats und seiner Ausschüsse sowie der Verwaltung
  • Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen und anderer Gruppen, die von Ausgrenzung bedroht sind
  • Förderung der gleichberechtigten Teilhabe (zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben)

Mitglieder

Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen verfügen über sehr viele praktische Erfahrung im Bereich der Inklusion, sodass diese mehrheitlich im Beirat vertreten sein werden.

Außerdem setzt sich der Inklusionsbeirat aus je einem Mitglied der Ratsfraktionen, den Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen der Stadt Essen und Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Selbsthilfe und der AG Wohlfahrtspflege zusammen.

Vorsitz

In der konstituierenden Sitzung am 29. November 2022 wurde der Vorsitz des Inklusionsbeirates gewählt. Der Vorsitz setzt sich zusammen aus:

  • Vorsitz Inklusionsbeirat: Ratsherr Ralf Bockstedte
    (Vertreter der CDU-Ratsfraktion)
  • 1. stellvertretende Vorsitzende: Frau Johanna Ruhrbruch
    (Vertreterin der Gruppe Menschen mit Schwerbehinderung zwischen 18 und 25 Jahren)
  • 2. stellvertretender Vorsitzender: Herr Peter Konrad
    (Inklusionsbeauftragter der Bezirksvertretung VII)
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