Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes wird in Essen unter der Leitung des Amts für Soziales und Wohnen der "Aktionsplans Essen Inklusiv“ umgesetzt und weiterentwickelt.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und beteiligten Netzwerkerinnen*Netzwerkern vor Ort sollen zu verschiedenen Handlungsfeldern Ideen, Pläne und Projekte entwickelt werden. So soll der Inklusionsprozess in Essen vorangetrieben werden. Durch die verschiedenen Handlungsfelder wird ein Großteil der für die Inklusion wichtigen Themen in Essen abgedeckt. Die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen inklusiv" ist eine der wichtigsten Aufgaben des Amts für Soziales und Wohnen.