Aktionsplan Essen inklusiv & Förderplan Essen inklusiv

Aktionsplan Essen inklusiv

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes wird in Essen unter der Leitung des Amts für Soziales und Wohnen der "Aktionsplans Essen Inklusiv“ umgesetzt und weiterentwickelt.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und beteiligten Netzwerkerinnen*Netzwerkern vor Ort sollen zu verschiedenen Handlungsfeldern Ideen, Pläne und Projekte entwickelt werden. So soll der Inklusionsprozess in Essen vorangetrieben werden. Durch die verschiedenen Handlungsfelder wird ein Großteil der für die Inklusion wichtigen Themen in Essen abgedeckt. Die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen inklusiv" ist eine der wichtigsten Aufgaben des Amts für Soziales und Wohnen.

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder des "Aktionsplan Essen inklusiv" und die darin enthaltenen Projekte beziehen sich zum Beispiel auf die Themen:

  • Bildung:
    • Ausstattung der Schulen und Kindergärten mit erforderlichen Hilfsmitteln und Angeboten
  • Barrierefreies Bauen und Wohnen:
    • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum
  • Mobilität:
    • Barrierefreier Öffentlicher Personen Nahverkehr
  • Kultur, Sport und Freizeit:
    • Aufbau von Tanz-, Musik- und Theaterprojekten, Ferienreisen, Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung
  • Arbeit und Beschäftigung:
    • Gleiches Recht auf Beschäftigung für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Partnerschaft:
    • Partnerschaft und Elternschaft von Menschen mit Behinderungen
  • Gesundheit:
    • Gesundheit von Kindern und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen und Handicaps
    • Weiterentwicklung eines stadtweiten Netzwerkes für die Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern

Förderplan Essen inklusiv

Am 28. September 2022 wurde auch der "Förderplan Essen inklusiv" vom Rat der Stadt Essen beschlossen. Der Förderplan nimmt Schwerpunkte des "Aktionsplans Essen inklusiv" als Struktur auf, um konkrete Projekte in den Essener Gebieten anzuregen und finanziell zu unterstützen.

Bei der Antragstellung müssen die Kriterien des Förderplans beachtet werden. Anträge können per Post oder per Mail bei der Koordinierungsstelle Inklusion eingereicht werden.

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