Sozialplanung

Was macht die Sozialplanung der Stadt Essen?

Die Sozialplanung setzt sich für eine inklusive, gerechte und sozial nachhaltige Stadtgesellschaft ein. Verortet im Amt für Soziales und Wohnen verbindet sie die Bereiche Politik, Wissenschaft und Praxis und schafft so eine solide Grundlage, um den gesellschaftspolitischen Anforderungen einer modernen Stadt gerecht zu werden.

Ziel ist es, die Chancen auf Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und ein vielfältiges Stadtumfeld zu fördern, das soziale Isolation und Ausgrenzung aktiv reduziert.

Pflege für Alle

Pflegeplanung

Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sind Kreise und kreisfreien Städte zur Erarbeitung einer Kommunalen Pflegeplanung verpflichtet. Pflegebedarfsplanungen sind darauf ausgerichtet, die Versorgungsdichte auch bei sich verändernden Bevölkerungsstrukturen konstant zu halten, relevante Handlungsfelder abzubilden und mit konkreten Zielsetzungen für die kommenden Jahre zu versehen.

Die örtliche Fachplanung gibt als Bestandsaufnahme einen fundierten Überblick zur gesamten ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeinfrastruktur. Die unterschiedlichen Versorgungsformen

  • Vollstationäre Pflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • Hospiz,
  • Tagespflege,
  • Pflegewohngruppe sowie
  • das breite Spektrum ambulanter Dienste und Angebote

werden differenziert und hinsichtlich der verfügbaren Bedarfsdeckung dargestellt. Zu den identifizierten ungedeckten Versorgungsbedarfen sind Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung und Weiterentwicklung formuliert.

Der Überblick zur Essener Versorgungslandschaft richtet sich an eine breite Zielgruppe und Leserschaft: Träger von Pflegeeinrichtungen und Diensten, interessierte Investoren, die Fachöffentlichkeit sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Investorenberatung

Nach § 7 und § 8 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) berät die Stadt Essen Investoren für Bauvorhaben von Pflegeeinrichtungen (Neu- und Umbau) oder anderen Wohnformen im Alter. Die Beratung orientiert sich am Pflegebedarf in den Stadtteilen und Stadtbezirken und bietet Informationen über die Förderbestimmungen nach dem APG und dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW sowie die damit verbundenen Verfahren.

Da die Wirtschaftlichkeit und die Belange der Heimaufsicht unmittelbar berührt sind, werden Erstgespräche im Amt für Soziales und Wohnen gemeinsam mit der dort ebenfalls angesiedelten WTG-Behörde und der Abteilung für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) durchgeführt. Zudem sind ab einem konkreteren Planungsstadium der Landschaftsverband Rheinland und bei Bedarf weitere städtische Fachämter zu beteiligen. Neubauvorhaben werden im weiteren Verlauf obligatorisch in der Kommunalen Konferenz Alter- und Pflege beraten und abgestimmt. Zielsetzung der Investorenberatung ist eine moderne, ausgewogene und bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur für die Stadt Essen, die eine gute und wohnortnahe Pflege für alle pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Angehörigen ermöglicht.

Seniorenfreundliche Stadt

Zukunft Wohnen

Im Rahmen des Konzepts „Wohnraum für Seniorinnen und Senioren“ werden die Wohnangebote für ältere Menschen in der Stadt gezielt weiterentwickelt. Grundlage sind regelmäßige Analysen zum Bedarf sowie zum vorhandenen Wohnungsbestand.

Ziel ist der Aufbau stabiler, stadtweiter Netzwerke. Dadurch wird das Thema „Zukunft Wohnen im Alter“ gestärkt und unterschiedliche Sicherheits- und Unterstützungsbedürfnisse werden berücksichtigt.

Schwerpunkte sind hierbei:

  • die Förderung moderner und innovativer Wohnformen
  • die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
  • die Weiterentwicklung der Verbindung von Wohnen und Gesundheit
  • mehr Barrierefreiheit, um die gesellschaftliche Teilhabe von Seniorinnen und Senioren zu unterstützen

Die gewonnenen Erkenntnisse werden systematisch ausgewertet und in einem Monitoringsystem dokumentiert. So können Entwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen gezielt angepasst werden.

Kultursensible Versorgung

Die Kultursensible Versorgung arbeitet an der Entwicklung, Koordination und Implementierung von Maßnahmen und Konzepten, die eine bedarfsgerechte, barrierefreie und kultursensible Versorgung von Seniorinnen und Senioren - unabhängig von Herkunft, Sprache oder Lebensweise - in Essen sicherstellen.

Dafür werden Fachkräfte, Einrichtungen und Netzwerke durch Beratung, Qualifizierung und strategische Entwicklung unterstützt, damit Vielfalt im Alter respektvoll gelebt werden kann.

Strategische Seniorenarbeit

Die Fachplanung verfolgt die Weiterentwicklung von Angeboten für ältere Menschen in Essen. Das selbstbestimmte Leben älterer Menschen, die ihre Umgebung selbst mitgestalten können, steht dabei im Fokus. Dabei sollen die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität gefördert werden.

Grundlage dafür sind der Seniorenförderplan sowie die Auswertungen aus den einzelnen Stadtteilen. Die Ergebnisse helfen dabei, die Offene Seniorenarbeit in Essen passend zu den Bedürfnissen der Menschen weiterzuentwickeln.

Inklusive Stadt

Aktionsplan Essen Inklusiv

Die Koordinierungsstelle Inklusion arbeitet auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an der Umsetzung und Weiterentwicklung des „Aktionsplans Essen Inklusiv“.

Sie organisiert und steuert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und lokalen Netzwerken. Dadurch werden Ideen, Pläne und Projekte in zentralen Handlungsfeldern entwickelt. Zusätzlich verwaltet die Koordninierungsstelle den „Förderplan Essen Inklusiv“ und spricht Empfehlungen im Bereich Barrierefreiheit beim Neu- und Umbau öffentlicher Gebäude aus.

Dadurch wird der Inklusionsprozess in Essen aktiv vorangetrieben und eine inklusive Stadtgesellschaft gefördert.

Mehr zum Aktionsplan und Förderplan "Essen Inklusiv"

Förderplan Essen Inklusiv

Zusätzlich verwaltet die Koordninierungsstelle den Förderplan "Essen Inklusiv“. Dieser nimmt zur Umsetzung der UN-BRK die Handlungsschwerpunkte des „Aktionsplans Essen Inklusiv“ als Förderstruktur auf, um konkrete Projekte und Maßnahmen in den Essener Sozialräumen anzustoßen und finanziell zu unterstützen.

Förderanträge können per E-Mail an koordinierung.inklusion@sozialamt.essen.de oder postalisch an die Anschrift

Amt für Soziales und Wohnen
- Koordinierungsstelle Inklusion -
Altendorfer Straße 103
45143 Essen

eingereicht werden.

Mehr zum Aktionsplan und Förderplan "Essen Inklusiv"

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