Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sind Kreise und kreisfreien Städte zur Erarbeitung einer Kommunalen Pflegeplanung verpflichtet. Pflegebedarfsplanungen sind darauf ausgerichtet, die Versorgungsdichte auch bei sich verändernden Bevölkerungsstrukturen konstant zu halten, relevante Handlungsfelder abzubilden und mit konkreten Zielsetzungen für die kommenden Jahre zu versehen.
Die örtliche Fachplanung gibt als Bestandsaufnahme einen fundierten Überblick zur gesamten ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeinfrastruktur. Die unterschiedlichen Versorgungsformen
- Vollstationäre Pflege,
- Kurzzeitpflege,
- Hospiz,
- Tagespflege,
- Pflegewohngruppe sowie
- das breite Spektrum ambulanter Dienste und Angebote
werden differenziert und hinsichtlich der verfügbaren Bedarfsdeckung dargestellt. Zu den identifizierten ungedeckten Versorgungsbedarfen sind Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung und Weiterentwicklung formuliert.
Der Überblick zur Essener Versorgungslandschaft richtet sich an eine breite Zielgruppe und Leserschaft: Träger von Pflegeeinrichtungen und Diensten, interessierte Investoren, die Fachöffentlichkeit sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.