Unterhalt für Kinder, Beistandschaft, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsvorschuss und Beurkundung

Beurkundungen nur noch mit Termin

Um Wartezeiten zu vermeiden, sind Beurkundungen beim Jugendamt der Stadt Essen nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Ihren persönlichen Termin können Sie montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr telefonisch unter 0201/88-51567 vereinbaren.

Für eventuell notwendige Terminänderungen geben Sie bitte Ihre Handynummer und Ihre E-Mail Adresse an. Bei der Terminvereinbarung erfahren Sie, welche Unterlagen Sie zur Beurkundung mitbringen müssen.

Wir helfen Ihnen, wenn

Sie die Vaterschaft zu Ihrem Kind oder die Höhe des Unterhaltes für Ihr Kind feststellen lassen möchten, der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird, Unterhaltsansprüche oder Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge für Ihr Kind beurkundet werden sollen. Beistandschaft: Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.

Beistandschaft

Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.

Junge Volljährige können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche beraten und unterstützt werden.

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Vormundschaft

Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines Kindes, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht. Ein Kind, das nicht unter elterlicher Sorge steht, benötigt einen Vormund.

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Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt / nur geringfügige Zahlungen erhalten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Mehr zum Unterhaltsvorschuss ...

Beurkundung

Wir beurkunden kostenfrei:

  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung,
  • Mutterschaftsanerkennung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind,
  • Sorgebescheinigung (Negativattest).

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