Beurkundungen

Die Vergabe der Termine erfolgt ab dem 14.04.2025 über eine Terminierungssoftware. Terminbuchungen können täglich online vorgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt sind telefonische Terminvereinbarungen über die Beurkundungs-Hotline nicht mehr möglich.

Die Seite zur Terminvereinbarung ist über folgenden Link zu erreichen: termine.essen.de

Unsere Dienstleistungen

Das Jugendamt der Stadt Essen beurkundet unter anderem Vaterschaften und Sorgerecht, Unterhaltsansprüche und erteilt allein sorgeberechtigen Elternteilen schriftliche Auskunft über das alleinige Sorgerecht. Für die Beurkundungen werden vorab Termine vergeben. Das Jugendamt empfiehlt eine Beurkundung vor der Geburt.

Wir beurkunden kostenfrei unter anderem:

  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Unterhaltstitulierungen
  • Weitere Beurkundungen im Sinne des § 59 Sozialgesetzbuch VIII

Des Weiteren erhalten hier Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, die sogenannte Negativbescheinigung. Mit einer Sorgebescheinigung - einem sogenannten Negativattest - können nicht verheiratete Mütter nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung die alleinige elterliche Sorge für das Kind innehaben. Die Sorgerechtsbescheinigung wird immer von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

40 Minuten einplanen

Für eine Beurkundung sollten Sie mindestens 40 Minuten einplanen. Da Beurkundungstermine eng getaktet sind, bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich wahrzunehmen. Andernfalls kann Ihre Beurkundung an diesem Tag nicht mehr durchgeführt werden. Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitten wir Sie um eine telefonische Absage, sodass der Termin neu vergeben werden kann.

Die nötigen Unterlagen nicht vergessen

Eine Beurkundung ist sehr individuell. Es gibt jedoch Unterlagen, die Sie grundsätzlich zu einem Termin mitbringen sollten:

  • Gültige Ausweispapiere im Original, zum Beispiel einen Bundespersonalausweis oder einen Pass
  • Mutterpass (vor Geburt des Kindes)
  • Geburtsurkunde des Kindes oder eine entsprechende Bescheinigung des Standesamtes (nach Geburt des Kindes)

Je nach Sachverhalt können noch weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Scheidungsurteil der Mutter
  • Bescheinigung über die Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens (sollte die Mutter verheiratet sein)
  • Vaterschaftsanerkennung (bei der Beurkundung der gemeinsamen Sorge)

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin:

Die Beurkundungen erfolgen nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Termine können Sie unter:online Terminvergabe

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