Rat nimmt Zwischenbericht des Gleichstellungsplans zur Kenntnis

24.08.2022

In seiner heutigen Sitzung (24.08.) hat der Rat der Stadt Essen den Zwischen-Controlling-Bericht des Gleichstellungsplans 2019-2024 zur Kenntnis genommen. Zudem hat er Anpassungen des Gleichstellungsplans beschlossen.

Der Gleichstellungsplan 2019-2024 gliedert sich in vier Zielbereiche:

  • Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und Männern,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Verbesserung der Arbeitszeitgestaltung,
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Aufwertung von Frauenarbeitsplätzen,
  • Förderung der Gleichstellung,

Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und Männern

Die Stadtverwaltung Essen hält weiterhin einen gleichbleibenden Frauenanteil von rund 57 Prozent. Der Anteil von Frauen im höheren Verwaltungsdienst hat sich von rund 29 auf 36 Prozent deutlich erhöht. Im Technischen Dienst sind Frauen mit einem Anteil von 32 Prozent unterrepräsentiert. Auch im gewerblich-technischen Bereich ist der Frauenanteil mit rund 25 Prozent niedrig. Im Erziehungsdienst ist es gelungen, den Männeranteil auf 6,4 Prozent leicht anzuheben. Förderlich hierfür ist unter anderem der hohe Anteil an Männern im Ausbildungsbereich der Kindertagesstätten (aktuell 30 Prozent). Die Veränderung geschlechtsstereotypischer Berufswahl bleibt insgesamt ein langfristiger Prozess, den die Verwaltung, besonders auch in den technischen Bereichen durch vielfältige Werbung – auch in digitalen Formaten – weiter fördert.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Verbesserung der Arbeitszeitgestaltung

Das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt von der Verwaltung einen vielseitigen Blick und es muss ein Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen Mitarbeiter*innen und der Verwaltung hergestellt werden. Die beiden wesentlichen Hauptfelder für diesen Zielbereich sind Teilzeitarbeit und Mobile Arbeit.

Zwar nimmt die Teilzeitarbeit in der Personalentwicklung einen großen Raum ein, dennoch ist mit einem Gesamtanteil von rund 23 Prozent noch keine Steigerung zu erkennen. Ein wesentliches Element zur Förderung von Teilzeit sind Stellenausschreibungen. Bis zu 92 Prozent aller Vollzeitstellen wurden auch für Halbtagskräfte im Modell "50/50" ausgeschrieben. Es zeigt sich jedoch ein Trend, dass bereits ein Anteil von 71 Prozent der Teilzeitkräfte über Halbtags hinausgehende, höhere Teilzeitvarianten mit zum Beispiel 25, 30 oder 35 Wochenstunden favorisieren. Zur stärkeren Förderung aller Teilzeitvarianten, soll zukünftig das Ausschreibungsverfahren weiterentwickelt und von Vornherein allen Teilzeitinteressierten mehr Entwicklungs- und Karrierechancen geboten werden können.

Die Weiterentwicklung Mobiler Arbeit hat in der Pandemie-Zeit einen wesentlichen Schub erfahren. Anfang 2022 ist diesbezüglich eine neue Dienstvereinbarung in Kraft getreten. Von circa 10.000 Arbeitsplätzen sind rund 60 Prozent grundsätzlich Homeoffice-fähig (z.B. ohne Feuerwehr, Reinigungsdienst, Kitas und Bauregiedienste). Von den Homeoffice-fähigen Arbeitsplätzen nutzen aktuell bereits 21,5 Prozent der Mitarbeitenden das Angebot. Durch Mobile Arbeit konnte häuslichen Betreuungsengpässen in vielen Fällen ohne Dienstausfälle besser begegnet werden.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Aufwertung von Frauenarbeitsplätzen

Mit vielfältigen Qualifizierungsmaßnahmen zur beruflichen Neuorientierung und zum Aufstieg fördert die Verwaltung die Arbeitsbedingungen von Frauen auf gleichbleibend hohem Niveau.

Förderung der Gleichstellung

Haupthandlungsfeld sind regelmäßige Fortbildungen, vom Onboarding neuer Mitarbeitender bis hin zur Führungsfortbildung. Mit Blick auf Diversität sind ein Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache sowie ein Handlungskonzept für "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Essen" in Planung bzw. Umsetzung. Zudem wurde für das neue Aufgabenfeld "männerspezifische Belange" bei der Gleichstellungsstelle ein planmäßiger Einsatz geschaffen.

Weiteres Vorgehen

Zukünftig soll auf die separaten Berichterstattungen in den Fachausschüssen sowie eine bisher zusätzlich geführte Datenbank verzichtet werden und ausschließlich eine zentrale Gesamtberichterstattung im Rat sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) erfolgen. Die Verwaltung wird die einzelnen Maßnahmen weiter umsetzen. Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Gleichstellungsplans 2019-2024 werden dem OPOG und Rat das Abschluss-Controlling sowie die Fortschreibung der Gleichstellungsplanung für die Folgejahre im Rahmen einer Neufassung vorgelegt.

Zum Hintergrund

Gleichstellung ist bei der Stadt Essen Bestandteil zentraler und dezentraler Personalentwicklung und wird als bedeutsame Querschnittsaufgabe im Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft gesteuert.

Der Rat der Stadt hat am 11. Dezember 2019 den Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Essen für den Geltungszeitraum 2019-2024 beschlossen. Der Plan enthält als Steuerungsinstrument der Personalplanung und -entwicklung konkrete und controllingfähige Ziele, Maßnahmen und zum Teil Kennzahlen. Gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) und Auftrag des Rates, hat die Verwaltung die Zielerreichung nach den ersten zwei Jahren überprüft und legt nun den Zwischen-Controlling-Bericht vor. Wurden Ziele bereits erreicht, wurden Ziele und Kennzahlen teilweise weiterentwickelt.

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