Erlass zur Umsetzung der aktuellen STIKO-Empfehlung liegt vor – Stadt nimmt Impfkampagne für angepassten Corona-Impfstoff wieder auf

23.09.2022

Mit dem heutigen Erlass des Landes NRW zur Umsetzung der aktuellen STIKO-Empfehlung, können die erste und zweite Booster-Impfung wieder mit dem angepassten Corona-Impfstoff durchgeführt werden. Die STIKO empfiehlt, für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab 12 Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe.

Eine zweite Booster-Impfung ist dabei für folgende Personengruppen indiziert:

  • Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
  • Bewohner*innen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patient*innen- bzw. Bewohner*innenkontakt
  • Personen im Alter ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

In dem Erlass heißt es außerdem, dass eine Auffrischungsimpfung unter 60 bei gesunden Menschen sowie eine 3. Auffrischungsimpfung (5. Impfung) ab 60 eine ausführliche Anamnese bedarf und deshalb grundsätzlich in den Arztpraxen durchgeführt werden soll.

Die Stadt Essen wird die angepassten Impfstoffe bereits bei dem morgigen Impf-Angebot in der Impfstelle Theaterpassage, Rathenaustraße 2, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr anbieten.

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