Der Bebauungsplan "Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)" wurde in der heutigen Ratssitzung (28.09.) beschlossen.
Das etwa 7.000 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Stadtbezirk IX, im östlich gelegenen Stadtteil Kettwig-Ickten, und umfasst das Grundstück der langjährig genutzten, jedoch seit 2010 aufgegebenen Tennisanlage Icktener Str. 41. Für das Plangebiet ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohngebietes in Form von Geschosswohnungsbau geplant. Insgesamt sollen so etwa 25-30 Wohneinheiten errichtet werden.
Aufgrund der bereits vorhandenen Erschließungsanlagen und der damaligen intensiven Nutzung als Freizeiteinrichtung, bietet sich eine Folgenutzung in Form von Wohnbebauung an. Denn die Stadt Essen steht nach wie vor in der Pflicht, dem großen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu entsprechen: Bis zum Jahr 2030 fehlen nach aktuellen Analysen 16.500 Wohnungen in Essen.
Mit dem Bebauungsplan soll ein variables Wohnangebot für unterschiedliche Nutzungsgruppen geschaffen werden, 30 Prozent der Wohnflächen sollen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Die Erschließung soll über die Icktener Straße realisiert werden. Aufgrund der gegebenen Topographie und lagebedingten Besonderheiten wird eine besondere Bebauungsstruktur erforderlich: Es sollen drei mehrgeschossige Wohngebäude entstehen, die in den Hang hinein terrassiert geplant werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich der Bereich, bis auf das Gebäude und einige Wegflächen, als Waldfläche dar, der durch Sukzession entstanden ist – also durch eine natürliche Rückkehr der für den Standort typischen Pflanzen, da die Fläche so viele Jahre brach gelegen hat. Durch die geplanten Baumaßnahmen werden die bewaldeten Flächen beseitigt, der notwendige Ausgleich dafür wurde bereits durchgeführt.
Um die Öffentlichkeit an den Planungen zu beteiligen, wurde der Bebauungsplan vom 29. April bis zum 28. Mai 2019 öffentlich ausgelegt, die eingegangen Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung sind in Anlage 1 zur Vorlage zusammengefasst (siehe rechts).
Für den Bebauungsplan musste der Regionale Flächennutzungsplan für das Plangebiet geändert werden. Die Genehmigung dazu wurde inzwischen durch die Landesplanungsbehörde erteilt und die Änderung wurde zum 23. Juli 2020 wirksam.
Das Grundstück der ehemaligen Tennisanlage ist Eigentum der Stadt Essen und soll nun entsprechend vermarktet werden.
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