E-Autos: Privilegierung auf bewirtschafteten Parkplätzen endet

02.12.2022

Mit der Verabschiedung und Fortschreibung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts im Jahr 2019 hatte sich der Rat der Stadt Essen auch für eine Privilegierung der gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gesondert mit "E-Kennzeichnung" zugelassenen Fahrzeuge ausgesprochen. Demnach wurde auf die Erhebung von Parkgebühren für diese Fahrzeuge auf allen bewirtschafteten Parkplätzen bis zur Höchstparkdauer verzichtet. Ausgenommen von dieser Regelung waren wegen des ohnehin hohen Parkdrucks die Bewohnerparkbereiche.

Zunächst galt diese Regelung befristet bis zum 31. Dezember 2021, wurde allerdings durch den Rat der Stadt Essen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Mit Ende dieses Jahres läuft diese Form der Privilegierung von Fahrzeugen mit einer "E-Kennzeichnung" entsprechend aus, weshalb ab dem 1. Januar 2023 für das Parken auf bewirtschafteten Parkplätzen Gebühren gemäß der Gebührenordnung entrichtet werden müssen. Zuvor konnten Fahrzeugen mit einer "E-Kennzeichnung" bis zur angegebenen Höchstparkdauer kostenfrei auf diesen Parkplätzen parken und Fahrer*innen mussten lediglich eine Parkscheibe auslegen. Aufkleber, die an den Parkscheinautomaten im Essener Stadtgebiet angebracht wurden und über die Privilegierung informieren, werden zu Anfang des neuen Jahres entfernt.

Dies bedeutet allerdings nicht das Ende der Privilegierung von Fahrzeugen mit "E-Kennzeichnung" im Stadtgebiet Essen. Für entsprechende Fahrzeuge gilt weiterhin, dass diese an Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum für vier Stunden ohne das Entrichten von Gebühren parken dürfen. Hier ist, wie bisher, eine Parkscheibe auszulegen. Diese Art der Privilegierung wurde von vornherein an die Gültigkeit des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) geknüpft und gilt bis 31. Dezember 2026.

Weitere Informationen zum Thema Parkzonen und Parkgebühren gibt es unter www.essen.de/parken. Unter www.essen.de/ladesaeulen können zudem alle E-Ladesäulen, die sich im Essener Stadtgebiet befinden, aufgerufen werden.

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