Parken

Parken in der Essener Innenstadt

Das Parken in der Essener Innenstadt gliedert sich in 3 Zonen:

  • Parkzone 1: Citykernbereich
  • Parkzone 2: erweiterter Citybereich und Kernbereiche der größeren Stadtteilzentren
  • Parkzone 3: Cityrandlage, Randbereiche größerer Stadtteilzentren sowie kleinere Stadtteilzentren Alle Parkmöglichkeiten in der Innenstadt wie Parkhäuser, Parkplätze, Tiefgaragen und Motorradparkplätze sind im Stadtplan verzeichnet.

Mehr zu den Parkzonen und Parkgebühren

Bewohnerparken

In einigen Stadtteilen Essens mit dichter Bebauung und unterschiedlichsten Nutzungen sind die Bewohner*innen in besonderem Maße auf Parkplätze im öffentlichen Straßenraum angewiesen, die gleichzeitig auch Besucher*innen und Beschäftigte nutzen wollen. Daher wurden in drei Bereichen der Stadt eine Anwohnerparkregelung eingeführt: im Museums- und Sternviertel, in der Innenstadt und im Ostviertel.

In diesen ausgeschilderten Zonen haben Bewohner*innen das Recht, ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum in einem Bereich abstellen zu dürfen, in dem ein Haltverbot mit Ausnahmen für Bewohner*innen gilt oder in dem Parken ansonsten nur mit Parkschein erlaubt ist.

Der herfür benötigte Parkausweis sowie Parkscheine für Gäste sind beim Amt für Straßen und Verkehr erhältlich.

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